- Immer wieder neu, immer wieder gut: WAS IST DER ZINS? - Lullaby, 19.11.2000, 17:59
- Re: Immer wieder neu, immer wieder gut: WAS IST DER ZINS? - Utopia, 19.11.2000, 21:24
- Re: Wieso nicht perfekt?- - Georg, 19.11.2000, 23:30
- Bisch jetzt au undr die Käpsele ganga? Heilix Blächle! Et schlecht! (owT) - Rumpelstilzchen, 19.11.2000, 22:36
- Re: Bisch jetzt au undr die Käpsele ganga? Ja, bin ubiquitär ;-) (owT) - Lullaby, 19.11.2000, 22:46
- Einige kleine Antworten - HG, 20.11.2000, 09:26
- Re: Einige kleine Antworten - Ja, Zins ist n i e m a l s"Preis" für Geld! - dottore, 20.11.2000, 13:53
- WAS IST DER ZINS? - eine vorweggenommene Strafe? - Hardy, 20.11.2000, 10:02
- Re: Immer wieder neu, immer wieder gut: WAS IST DER ZINS? - Utopia, 19.11.2000, 21:24
Re: Einige kleine Antworten - Ja, Zins ist n i e m a l s"Preis" für Geld!
>>1. In den Standardlehrbüchern der Ã-konomie wird der Zins als"Preis" für Geld und/oder Kapital definiert. Das ist Unfug, da ich mir
>> mit dem Zins ja kein Geld oder Kapital"kaufe".
>*** Du kaufst Dir zwar kein Geld, aber Du"leihst" es Dir.
>*** Und dafür ist der Zins der Preis.
Zum Wesen der Leihe: Laut § 598 BGB"unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen die Verpflichtung zur Rückgabe derselben Sache". Dies kann es also nicht sein, da a) unentgeltlich und b) Rückgabe"derselben" Sache (also des gleichen Geldscheins).
Zur Miete: Vertrag, durch den sich Vermieter verpflichtet, eine unbewegliche (Haus) oder bewegliche Sache (Kfz) während der Mietzeit gegen Entgelt (Mietzins) zu überlassen (535 ff. BGB). Dies kann es also auch nicht sein.
Zum Darlehen: Übereignung (!) von Geld mit der Vereinbarung der Rückzahlung in gleicher Art, Güte, Menge (607). Der Empfänger wird also - im Gegensatz zur Leihe - Eigentümer.
Der Darlehensnehmer ist Eigentümer von was geworden? Von Banknoten als Sachen. Und sonst von nichts. Sonst wäre er ja zwei Mal Eigentümer: einmal von den Banknoten als Sachen und dann noch einmal als Eigentümer an den Rechten, die sich aus den Banknoten herleiten. Beispiel Bank will einen von ihr an die Notenbank weitergereichten Wechsel auslösen. Sie hat aber zum Stichtag die Banknoten nicht und leiht sie sich. Dann hat sie zum einen das Eigentum an den Banknoten und gleichzeitig das Eigentum an dem Recht, den Wechsel gegen die Banknoten herauszufordern.
Hier sieht man schon wie schief und unpräzise die Rechtsordnung ist. Als das BGB in Kraft trat, hatten wir eine Goldwährung. Da gab es kein solches Splitting des Eigentümers eines Darlehens. Denn entweder ich hatte dann Goldmünzen mit einem bestimmten Gewicht zum Eigentum oder an Banknoten, die ich jederzeit in Goldmünzen dieses Gewichts wechseln konnte.
Das Wechselgeschäft mit der Notenbank ist immer ein Vertrag. Oder auch die Tendergeschäfte mit"Rücknahmeverpflichtung" (heißen so amtlich!) und eine Verpflichtung ist eine Schuld, usw.
Dem Eintauschen von Banknoten in Gold im Goldstandard aber liegt kein Vertrag zugrunde, sondern das Gesetz, wonach jede präsentierte Note sofort in Gold umzuwechseln sei, so sie präsentiert wird. Wo ein Gesetz etwas regelt, sind Verträge sinnlos, wie z.B., dass Minderjährige selbst kein Moped kaufen dürfen.
Daraus geht hervor, dass der Zins niemals ein Preis sein kann. Wäre er ein Preis, würde ich mit dem Zins das Eigentum an den Banknoten erwerben, nach dem Motto: Ich kaufe den Tausender, wie hoch ist sein Preis? Ach zehn Prozent? Dann nehme ich den Tausender und hier ist der Preis, nämlich der Hundertmarkschein.
Nun könnte man sagen, der Preis für die Übertragung der Banknote in mein Eigentum ist der Wert (Nominal) der Banknote p l u s der Zins. Aber das macht keinen Sinn, denn dann würde ich für einen Tausender 1100 Mark bezahlen. Der Tausender wäre dann mein Eigentum und Schluß.
Wir sehen also deutlich, dass das mit dem"Preis" für Geld niemals hinhaut. Aber nun gibt es bekanntlich den Zins und er wird vereinbart, aber wofür?
Da kein Mensch Geld leiht, um es sich anzuschauen, sondern um das Geld sofort wieder auszuzahlen, muss man die Definition des Zinses also auf der Ebene der Zeit suchen. Der Zins ist der Preis für Zeit, die ich nicht verstreichen lassen kann oder will. Der Zins ergibt sich aus dem Phänomen des Nicht-Warten-Könnens oder Nicht-Warten-Wollens. Da ich mir mit dem Geld, über das ich nach Darlehensnahme verfügen kann, sofort etwas kaufen kann (bzw. etwas bezahlen kann) und nicht erst später (wann immer"später" sein mag), ist der Zins also der Preis dafür, dass ich später fällige (oder gewünschte) Zahlungen nicht später, sondern sofort erledigen kann.
Ein Haus kostet 500.000 Mark. Ich kann warten, bis ich die 500.000 Mark gespart oder verfügbar habe. Oder ich kann das Haus auch gleich kaufen, muss dazu aber Darlehen nehmen (Hypotheken, Grundschulden, Bausparkredite). Diese Darlehen kosten Zins, so dass - Regelfall - das Haus, dadurch, dass ich schon jetzt einziehen kann (und nicht erst später) nicht 500.000 Mark kostet, sondern eine Million. Denn die anderen 500.000 Mark laufen in der Regel als Zinsen auf, bis das Haus abbezahlt ist.
Also kostet mich das Haus, das ich per Kredit kaufe, schon jetzt 1 Mio Mark, obwohl ich die Zahlungen erst peu à peu in den folgenden Jahren leiste.
Und die 500.000 Mark (als"Zinsen" ausgedrückt) sind der Preis (richtig: Preis!) dafür, dass ich das Haus nicht erst in 50 Jahren beziehe, sondern jetzt.
Den Zins aus"Geld" abzuleiten, bringt überhaupt nichts. Der Zins muss aus der jeweiligen Zeitpräferenz abgeleitet werden ("sofort" -"später") und er ist der Preis für Zeit, konkret für Zeit, die ich nicht (ohne das Haus z.B.) verstreichen lassen will.
>*** Der Zins ist grundsätzlich zwar nicht der Preis für das Risiko, aber ein
>*** erhöhtes Risiko kann den Zins erhöhen.
>*** In diesem Fall würde sich der Zins aus dem Basiszins zuzüglich eines
>*** Zinsaufschlages für ein erhöhtes Risiko zusammensetzen.
Das ist völlig richtig. Daher es ja die Credit Ratings gibt und AAA-Papiere (z.B. T-Bonds) einen niedrigeren Zinssatz tragen als C-Papiere (z.B. eine Anleihe der Telefongesellschaft von Malawi).
Aber den Basiszins aus einer"Risikoprämie" allein zu definieren, geht nicht an. Ergo ist der Zins auch nie ein Preis für"Risiko", sonst wäre er ja eine Versicherungsprämie.
Hätten alle Emittenten ein gleich gutes/schlechtes Rating würde übrigens der Risikoaufschlag per definitionem entfallen. Er lässt sich immer nur relativ zu anderen Ratings definieren.
>> 8. Wie erklären wir die Höhe des Zinses?
*** Die einzige Erklärung für die Höhe des Zinses ist Angebot und Nachfrage.
Schon, aber nicht Angebot von und Nachfrage nach Geld, sondern das Anbieten von zeitlich sofort verfügbaren Gütern und die Nachfrage danach. Das Geld spielt dabei keine Rolle, denn ein Bauunternehmer könnte auch das fertige Haus zur Verfügung stellen und um den Zins samt Kaufpreis erst in 10 Jahren in Form von Geld abfordern. Bis dahin hat der neue Hauseigentümer aber vielleicht geerbt und kann alles gleich bar bezahlen.
Auch hier klar zu sehen: Geld und Zins in dem Sinne, dass der Zins ein Preis für Geld ist, kann keine Rede sein.
Gute Gruß
d.
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