- EZB Verhaltenskodex - Welteke - Popeye, 06.04.2004, 07:12
- Re: EZB Verhaltenskodex - Welteke - JLL, 06.04.2004, 08:38
- Re: EZB Verhaltenskodex - Welteke - fridolin, 06.04.2004, 08:43
- Re: Spitzenbeamten neigen mitunter zu einer engen Auslegung solcher... - JLL, 06.04.2004, 09:08
- Re: EZB Verhaltenskodex - Welteke - Popeye, 06.04.2004, 09:09
- Aber selbstverständlich... - fridolin, 06.04.2004, 09:32
- Re: EZB Verhaltenskodex - Welteke - Euklid, 06.04.2004, 09:37
- War das eigentlich derjenige - Euklid, 06.04.2004, 09:26
- Re: Ja, Kasseler Berge statt Rocky Mountains (o.Text) - dottore, 06.04.2004, 10:09
- Re: EZB Verhaltenskodex - Welteke - fridolin, 06.04.2004, 08:43
- Bei aller Symphatie für Welteke, er muß - mangan, 06.04.2004, 10:14
- Re: In Frankreich kein Problem - Theo Stuss, 06.04.2004, 13:42
- Re: EZB Verhaltenskodex - Welteke - JLL, 06.04.2004, 08:38
Re: EZB Verhaltenskodex - Welteke
-->Hallo, @JLL & @fridolin,
zunächst Welteke ist kein Beamter (dies für @fridolin), aber die FAZ spekuliert:
"In Betracht kommt eine"Vorteilsannahme" (Paragraph 331 des Strafgesetzbuchs). Die Vorschrift gilt für "Amtsträger" sowie"für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete" - also nicht nur für Beamte. Strafbar machen sich diese Personen, wenn sie für ihre Dienstausübung - nicht unbedingt für eine bestimmte Handlung - einen Vorteil fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Daß sie sich dadurch zu einer Verletzung einer Dienstpflicht verleiten lassen, ist hingegen nicht erforderlich. In einem solchen Fall wäre sogar ein Fall von Bestechlichkeit denkbar, die noch strenger bestraft wird." (Hervorhebung von mir)
Leider vermute ich auch, dass mit der teilweise privaten Bezahlung durch Welteke selbst der Fall erledigt ist. Oder wird sich ein Staatsanwalt finden, der"von Amts wegen"...?
Grüße

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