- @Theo Stuss: Steuerproblem mit Dinar - fridolin, 13.04.2004, 10:55
@Theo Stuss: Steuerproblem mit Dinar
-->Hallo Theo,
ich komme erst jetzt dazu, etwas Genaueres zu Deinem Problem mit dem Zoll und diesem"islamischen Gold-Dinar" zu schreiben. Du beziehst Dich da immer auf eine angebliche Ungleichbehandlung mit dem Krügerrand.
Im Einzelnen (Dein Beitrag vom 9.4.2003): http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/266129.htm
Fast alle Krüger Rands werden von einer privaten Prägeanstalt geprägt und herausgegeben. Nur eine sehr kleine Auflage wird vom südafrikanischen Staat selbst herausgeben.
Die SA Mint Ltd. http://www.samint.co.za/home/index.php ist eine Firma, die der South African Reserve Bank und damit letztlich dem Staat gehört. ("During the eighties, the Government initiated the deregulation of State activities and the South African Mint was privatised, with the SA Reserve Bank as the holding company. The South African Mint Company (Pty) Ltd was established on 1 September 1988 as a full subsidiary of the SA Reserve Bank.")
Hat mit dem Problem aber eigentlich auch nichts zu tun.
Wie auch immer, es gibt überhaupt gar keinen Krüger Rand, der gesetzliches Zahlungsmittel wäre und der in seinem Heimatland unter Annahmezwang stünde, geschweige denn, daß man damit Steuer, oder Gebühren bezahlen könnte.
Für die USt-Befreiung kommt es zunächst mal darauf an, daß eine Münze in ihrem Herkunftsland GZ ist oder früher war. Deswegen gilt diese Steuerbefreiung etwa auch für Goldmünzen aus Kaiser Wilhelms Zeiten oder die des Ã-sterreichischen Kaiserreichs (einschließlich moderner Nachprägungen!), mit denen man heutzutage auch nicht mehr zahlen kann.
Bezüglich des Krügerrands empfehle ich Dir die Lektüre des South African Reserve Bank Acts http://www.reservebank.co.za/internet/Publication.nsf/LADV/8167CCD78B105D4042256B910046ADA8/$File/sarbact.pdf Der Krügerrand ist dort in der Anlage ausdrücklich erwähnt und ist damit Gesetzliches Zahlungsmittel in Südafrika.
Auch die Tatsache, daß kein Nennwert in Rand draufsteht, ändert nichts. Der SA Reserve Bank Act definiert diesen nominalen Wert nämlich in Abschnitt 17 einfach über den Goldpreis:
(2) A tender, including a tender by the Bank itself, of an undefaced and
unmutilated coin which is lawfully in circulation in the Republic and of current mass,
shall be a legal tender of payment of money-
(a) in the case of gold coins, in settlement of any amount, and the
value of each gold coin so tendered shall be equal to the net
amount at which the bank is prepared to purchase that gold coin
on the day of such tender thereof; [...]
Natürlich denkt kein Mensch daran, den Krügerrand tatsächlich als GZ einzusetzen. Aber darauf kommt es bei der USt-Befreiung auch gar nicht an. Es reicht völlig aus, daß ein Gesetz existiert, daß den Krügerrand zu einem solchen macht.
Also, für die Zollauskunft gibt es durchaus gute Gründe.
Inwieweit das nun für Deinen Gold-Dinar zutrifft, weiß ich nun nicht. Aber ich hab sowieso immer noch nicht verstanden, wieso Du nun gerade mit so viel Mühe daran interessiert bist. Über die angebliche"steuerliche Ungleichbehandlung" zum Krügerrand und den angeblich fehlenden Status des Krügerrand als GZ kann man allerdings nicht argumentieren. Ich hoffe, das klärt etwas Dein Problem.
Gruß

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