- Macht vor Recht - Popeye, 14.04.2004, 13:22
- Dann sparen wir uns also die Richter auch bald ein? (o.Text) - Euklid, 14.04.2004, 13:40
- Re: Dann sparen wir uns also die Richter - und Parlament auch bald ein? (o.Text) - Popeye, 14.04.2004, 13:54
- Dann sparen wir uns also die Richter auch bald ein? (o.Text) - Euklid, 14.04.2004, 13:40
Macht vor Recht
-->Ein Autoren kollektiv legt heute in der FAZ dar, dass Teile der steuerlichen „Dezembergesetze“ nicht verfassungskonform zustande gekommen sind, weil
„die Vorschläge wurden in ihrer Gesamtheit zu keinem Zeitpunkt im Plenum des Bundestags beraten.“
Dem hat der Bundesfinanzminister in einem Schreiben vom 12. März 2004 widersprochen.
„Diese Regelungen entstammen dem sogenannten"Koch/Steinbrück-Papier", das Vorschläge der Ministerpräsidenten Roland Koch (Hessen, CDU) und Peer Steinbrück (Nordrhein-Westfalen, SPD) zum Abbau von Steuervergünstigungen und Finanzhilfen enthielt.“
„Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde"heimlich" eine Vielzahl von sogenannten steuerrechtlichen Vergünstigungen um regelmäßig 12 Prozent gekürzt. Die einschneidenden Änderungen im Erbschaftsteuergesetz betreffen die Reduzierung des erbschaftsteuerlichen Freibetrags und des Bewertungsabschlags für Betriebsvermögen sowie die Reduzierung des Entlastungsbetrags bei der Übertragung von Betriebsvermögen an Erwerber der Steuerklasse II oder III. Im Einkommensteuergesetz wurden unter anderem pauschal die Freibeträge für Entlassungsabfindungen, für Heirats- und Geburtsbeihilfen, die degressive Gebäude-Abschreibung, der Freibetrag für Sachprämien, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Abzugsfähigkeit von Lebensversicherungsbeiträgen sowie der Sparerfreibetrag gekürzt.“
„Noch vor einer höchstrichterlichen Klärung dieser Thematik drohen auf der Grundlage des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 Steuerbescheide erlassen zu werden. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben bereits erklärt, daß hiergegen erhobene Einsprüche, die sich auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes stützen, zurückgewiesen würden. Betroffene werden hierdurch gezwungen, gerichtlich gegen die Steuerbescheide vorzugehen. Denn auch wenn die genannten Regelungen später für verfassungswidrig erklärt werden, bleiben unangefochtene, also bestandskräftige Steuerbescheide grundsätzlich wirksam.“
Das Autorenkollektiv: Dipl.-Finanzwirt (FH) Dr. Georg Renner ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin Pavlitschko ist Rechtsanwalt der Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz, Frankfurt und München.
Hervorhebung von mir.
Quelle: FAZ vom 14.04.04, Seite 23

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