- OT: Eheverträge - Toby0909, 14.04.2004, 13:46
- Re: OT: Eheverträge - Euklid, 14.04.2004, 14:03
- kam gerade von meiner Anwältin, falls es jemanden interessiert..... - Toby0909, 14.04.2004, 14:37
- Re: kam gerade von meiner Anwältin, falls es jemanden interessiert..... - Euklid, 14.04.2004, 14:54
- Zu dreist sollte man seinen Ex-Partner halt nicht ĂĽber den Tisch ziehen - LenzHannover, 14.04.2004, 18:43
kam gerade von meiner Anwältin, falls es jemanden interessiert.....
-->wie sagt der Jurist so schön: es kommt darauf an!
Die 36seitige Entscheidung des BGH können Sie bei Gelegenheit gerne von mir
haben zum Nachlesen.
In diesem Fall haben die Eheleute per Ehevertrag einen nachehelichen
Unterhaltsanspruch ausgeschlossen, mit Ausnahme des Anspruchs der Ehefrau auf
Unterhalt wegen Kinderbetreuung, ebeenso wurde der Zugewinnausgleich
ausgeschlossen. TAtsächlich verdiente der Ehemann zum Zeitpunkt der
Scheidung ca. € 14.000,0 netto, außerdem hat sich ein großes Vermögen als
Zugewinn angesammelt.
Durch diesen Unterhaltsverzicht ist die Ehefrau aufgrund der Kinderbetreung und
der Hausfrauentätigkeit, die auch auf dem Wunsch des Ehemanns beruhte,
unangemessen benachteiligt, so der BGH.
Grundsätzlich ist zwar die Vetragsfreiheit zu beachten, d.h. jeder kann Verträge
wie er will schließen, zu beachten ist jedoch eine mögliche Sittenwidrigkeit
nach §§ 134, 138 BGB.
Näheres können Sie bei Bedarf, wie schon gesagt, gerne nachlesen, am besten im
Internet unter www. bundesgerichtshof.de, hier dann Entscheidungen anklicken und
das Aktenzeichen XII ZR 265/02 eingeben.

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