- Die neuen Methoden der Fa Horch und Guck - Euklid, 16.04.2004, 15:07
- Frag mich immer wieder, warum Struck die BRD nicht in der Slowakei verteidigt - kingsolomon, 16.04.2004, 15:17
- Frage... - fridolin, 16.04.2004, 15:30
- Re: Frage... - marsch, 16.04.2004, 16:20
- Re: Da nicht, bitte weiterlesen: - dottore, 16.04.2004, 16:52
- Re: Da nicht, bitte weiterlesen: - fridolin, 16.04.2004, 17:09
- Re: Hast Recht! In diesem Zusammenhang e-Gold-Frage - dottore, 16.04.2004, 20:15
- e-Gold-Frage - fridolin, 16.04.2004, 20:37
- Re: Hast Recht! In diesem Zusammenhang e-Gold-Frage - dottore, 16.04.2004, 20:15
- Re: Da nicht, bitte weiterlesen: - fridolin, 16.04.2004, 17:09
- Naja, in der Schweiz kann sich jeder anderer Leute Vermögen ansehen und - LenzHannover, 16.04.2004, 23:14
Frage...
-->2.) Kontenevidenzzentrale nach 24c Kreditwesengesetz
>Jederzeitiger Zugriff bei Banken.
>Bei Verdacht können Kontenbewegungen und Kontenstände abgefragt werden.
<font color=#FF0000>§ 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
(1) 1 Ein Kreditinstitut hat eine Datei zu führen, in der unverzüglich folgende Daten zu speichern sind:
die Nummer eines Kontos, das der Verpflichtung zur Legitimationsprüfung im Sinne des § 154 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung unterliegt, oder eines Depots sowie der Tag der Errichtung und der Tag der Auflösung,
der Name, sowie bei natürlichen Personen der Tag der Geburt, des Inhabers und eines Verfügungsberechtigten sowie der Name und die Anschrift eines abweichend wirtschaftlich Berechtigten (§ 8 Abs 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten).
2 Bei jeder Änderung einer Angabe nach Satz 1 ist unverzüglich ein neuer Datensatz anzulegen. 3 Die Daten sind nach Ablauf von drei jahren nach der Auflösung des Kontos oder Depots zu löschen. 4 Im Falle des Satzes 2 ist der alte Datensatz nach Ablauf von drei Jahren nach Anlegung des neuen Datensatzes zu löschen. 5 Das Kreditinstitut hat zu gewährleisten, dass die Bundesanstalt jederzeit Daten aus der Datei nach Satz 1 in einem von ihr bestimmten Verfahren automatisiert abrufen kann. 6 Es hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen.
</font>
<font color=#0000FF>Die zu führende und online bereitzuhaltende Datei enthält Informationen zu Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kontoinhabers sowie von sonstigen Verfügungsberechtigten. Wo steht hier etwas von einem Online-Abruf von Kontostand und Kontobewegungen?</font>

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