- Ã-kosteuer verfassungskonform - kizkalesi, 20.04.2004, 10:54
Ã-kosteuer verfassungskonform
-->Ã-kosteuer ist verfassungskonform
Bundesverfassungsgericht weist Unternehmer zurück
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hat eben die Verfassungsbeschwerden gegen die Ã-kosteuer zurückgewiesen.
Der Protest von mehreren Unternehmen bleibt somit ohne Erfolg.
Zwei Kühlhaus-Unternehmen und fünf europaweit tätige Spediteure waren gegen die vor fünf Jahren eingeführte Steuer nach Karlsruhe gezogen und hatten massive Wettbewerbsnachteile wegen höherer Strom- und Spritkosten geltend gemacht.
Laut BVG ist die Ã-kosteuer aber mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch die Querfinanzierung der Rentenkassen mit der vor fünf Jahren eingeführten Abgabe auf Strom und Treibstoff verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Laut Urteil durfte der Gesetzgeber auch die energieintensive Industrie zum Teil von der Steuer befreien, um sie vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen. Weiter erklärte das BVG, das Grundgesetz schütze nicht die Erwartung der Kläger, ihre Unternehmen auch in Zukunft rentabel betreiben zu können. Auch gebe es keinen Rechtssatz, der das Anknüpfen einer Steuer an ein Produktionsmittel verbiete. Durch die seit April 1999 erhobene und seither stufenweise angehobene Steuer kassierte der Fiskus im Jahr 2003 mehr als 16 Milliarden Euro.

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