- Struck will Sex in Kasernen erlauben - Vlad Tepes, 21.04.2004, 15:33
- Re: Struck will Sex in Kasernen erlauben? - Emerald, 21.04.2004, 15:47
- Wonderbags from Hindukusch... - Carpediem, 21.04.2004, 16:56
- Re: Struck will Sex in Kasernen erlauben? - Baldur der Ketzer, 21.04.2004, 17:25
- Re: Mach mir den Vorgesetzten! - Mr. Smith, 21.04.2004, 15:48
- Re: Ein rein formaler Akt wie die Cannabisfreigabe - monopoly, 21.04.2004, 16:02
- Struck will Sex in Kasernen erlauben - haaa! ist bald keiner mehr da zum sexen - Koenigin, 21.04.2004, 16:47
- Re: Struck will Sex in Kasernen erlauben - haaa! ist bald keiner mehr da zum sexen - Euklid, 21.04.2004, 16:54
- Re: Struck will Sex in Kasernen erlauben? - Emerald, 21.04.2004, 15:47
Struck will Sex in Kasernen erlauben - haaa! ist bald keiner mehr da zum sexen
-->hola
....ja berühmt ist/war immer
die Kettenpanzer-Leoparden-Nummer
nur, Struck kriegt gar keine Sexwilligen mehr zur Truppe, weil soeben in Kölle die"Einberufungsmechanik" abgeschafft wurde...
Strucks Kriegs-und Frieden- Ministeruium sieht"natürlich keine Gefahr für die geltende Praxis..."
Na klar! Wie immer.
Was sollen der Regierung auch irgendwlch dämlicher, nichtsnutziger und wahrschinlich noch kölschtrinkender, rheinländischer Verwaltungsrichter anhaben und in die Suppe spucken wollen.....
Das kriegen die jetzt aber gezeigt -mit Sicherheit.
Ich bin gespannt.
adios y luego
Dieter Koenig
...und die Tagesration Nachschmeiss-Döner heute
nicht vergessen, in Berlin[img][/img]
<font size ="4">Gericht stellt Wehrpflicht in Frage </font>
Grundsatz der Wehrgerechtigkeit wird verletzt
Die Regelungungen zur Einberufung zum Wehrdienst sind nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Köln rechtswidrig, weil zu viele junge Männer von einer möglichen Einberufung ausgeschlossen würden. Das Gericht bestätigte damit am Mittwoch (21.04.04) eine im Januar 2004 getroffene Eilentscheidung.
Justitia entscheidet über Einberufungspraxis
Seit Juli 2003 gelten die Regelungen, die nun vom Kölner Verwaltungsgericht als"rechtswidrig, weil willkürlich" erkannt wurden. So werden beispielsweise alle Männer, die entweder älter als 23 Jahre alt oder verheiratet sind, nicht mehr zum Grundwehrdienst herangezogen. Zudem müssen alle Gemusterten mit einer Tauglichkeitsstufe schlechter als zwei nach derzeitiger Praxis nicht mehr zum"Bund".
Richter Jürgen Kohlheim erklärte in der Urteilsbegründung, durch diese Regelung sei"eine erhebliche Gruppe wehrpflichtiger und -fähiger junger Männer vom Wehrdienst ausgeschlossen". Zudem finde"eine Beschränkung auf deutlich weniger als die Hälfte der eigentlich einzuberufenden Männer statt." Der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit sei damit nicht mehr gegeben.
Klage eines Einberufenen
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes war notwendig geworden, nachdem der 21-jährige Christian Pohlmann aus Kerpen gegen seine Einberufung geklagt hatte. Er sah den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Per Eilentscheid hatte das Gericht dann im Januar 2004 seine Einberufung für nicht rechtens befunden.
Das Bundesverteidigungsministerium hatte dieser Entscheidung widersprochen und die Regeln für verfassungskonform erklärt. Auch andere Verwaltungsgerichte, unter anderem in Düsseldorf, Gelsenkirchen und Aachen, waren dieser Einschätzung gefolgt und hatten in Eilverfahren anders als ihre Kölner Kollegen entschieden.
Freude beim Kläger
Dass er nun auch im Hauptsacheverfahren Recht bekommen hat, freut Pohlmann, obwohl er ohnehin"fest mit dieser Entscheidung gerechnet hatte." Nun könnten sich"viele junge Männer auf dieses Urteil berufen und müssen nicht zum Bund gehen." Pohlmann selbst will sich nun wieder voll seinem Studium der Islam-, der Politikwissenschaften und des öffentlichen Rechts in Bonn widmen.
Im Freundes- und Bekanntenkreis hat er für seinen Gang vor Gericht überwiegend Zustimmung bekommen -"sogar von Bundeswehrsoldaten", erklärt er gegenüber dem WDR.
Entscheidung in Leipzig
Die Kölner Entscheidung gilt nun allerdings erstmal nur für Wehrpflichtige in Köln, Bonn, Leverkusen, dem Rhein-Sieg und dem Rhein-Erft Kreis."Es handelt sich um die Entscheidung in einem Einzelfall", erklärt Gerichtssprecher Klaus-Peter Uhlenberg. Allerdings hätten Eilanträge gegen Einberufungsbescheide nun sicher gute Aussichten.
Eine bundeseinheitliche Regelung wird nun wohl vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig getroffen werden."Und das", so Klaus-Peter Uhlenberg,"kann möglicherweise noch in diesem Jahr passieren."
Ministerium: Kein Einfluss auf Einberufungspraxis
Das Kölner Urteil soll nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums zunächst keinen Einfluss auf die Einberufungspraxis haben, da es sich um ein Einzefallurteil handle. Über eine mögliche Revision werde erst nach Prüfung der Urteilsbegründung entschieden.
Positiv reagierte Jürgen Pinkwart, Vorsitzender der NRW-FDP und Bundesvize der FDP."Damit bestätigt das Gericht die Auffassung der FDP: Es gibt keine Wehrgerechtigkeit mehr. Deshalb muss die Bundesregierung die Wehrpflicht aussetzen."
Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, begrüßte ebenfalls den Kölner Richterspruch. Das Urteil bestärke die Grünen in ihrer Forderung nach einer Umwandlung der Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee.

gesamter Thread: