- o.t."Patientenverfügüng" ein Tabu - und erst interessant, wenn es zu spät ist - kizkalesi, 22.04.2004, 12:34
- interessant, danke! (o.Text) - wheely, 22.04.2004, 12:51
- Auch meinen Dank (o.T.) (o.Text) - Mysterious, 22.04.2004, 12:57
- Ergänzung - fridolin, 22.04.2004, 13:22
Ergänzung
-->Hallo,
das ist ein wichtiges Thema. Aber eine Patientenverfügung ist nur ein Teil des Problems. Sie regelt die ärztliche Behandlung, falls man nicht (mehr) zur Abgabe von diesbezüglichen Erklärungen in der Lage ist.
Daneben gibt es noch allerlei Dinge, die mit der allgemeinen Besorgung von Rechtsgeschäften zu tun haben, wenn man keine Entscheidungen mehr treffen kann. Also solche Dinge wie Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung, Abgabe von Erklärungen gegenüber Gerichten, Behörden und Krankenkassen. Das wird durch die Patientenverfügung selbst nicht erfaßt. Vielmehr braucht es dazu entweder (a) eines gerichtlich bestellten Betreuers oder (b) einer vorher erteilten Vertretungsvollmacht für eine Vertrauensperson.
Im Idealfall hat man also ein Paket aus entweder Patientenverfügung plus Vertretungsvollmacht oder Patientenverfügung plus Betreuungsverfügung hinterlegt. (Die Betreuungsverfügung regelt dabei - falls man keinen Bevollmächtigten bestellen kann oder will - wer als gerichtlich bestellter Betreuer ausgewählt werden soll und welche Richtlinien er bei der Betreuung zu beachten hat.)
Zu beachten ist auch, daß für Grundstücksgeschäfte oder Handelsregistergeschäfte eine notarielle Vollmacht erforderlich ist, die bei anderen Dingen auch die Glaubwürdigkeit steigert (z.B. hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des Erstellers bei Abgabe der Vollmacht).
Zwei ganz hilfreiche Broschüren dazu:
http://www2.justiz.bayern.de/daten/pdf/vorsorge2003.pdf vom Bayerischen Sozialministerium
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/soziales/rechtliche-betreuung/veroeffentlichungen/ich-sorge-vor-datei,property=source.pdf von der Sozialbehörde Hamburg

gesamter Thread: