- Frage zu Grenzübertritt mit Tafelpapieren nach Luxemburg oder Schweiz - H. Thieme, 24.04.2004, 09:18
- Re: Frage zu Grenzübertritt mit Tafelpapieren nach Luxemburg oder Schweiz - kingsolomon, 24.04.2004, 09:33
- Die € 15.000 Grenze (Meldepflicht) wird wohl eingehalten - für jemanden, - LenzHannover, 24.04.2004, 11:37
- Re: Frage zu Grenzübertritt mit Tafelpapieren nach Luxemburg oder Schweiz - kingsolomon, 24.04.2004, 09:33
Die € 15.000 Grenze (Meldepflicht) wird wohl eingehalten - für jemanden,
-->der ein Auto hat, sind 0 - 14000 € ja auch nicht soooo viel Geld. Vielleicht gibt es den Hinweis: War im steuerfeinlichem Ausland [img][/img]
Ansonsten hat Kingsolomon recht, du kannst in cash 100 Mio über die Grenze schleppen, nur nicht lügen!
Lügen ist strafbar und kostet richtig Geld, als fairer Steuerknecht, kannst du den Zöllnern ggf. ja gleich das zuständige Finanzamt und die Steuernummer nennen.
Die SA-Goldminenaktien sind hervorragend fürs Ausland geeignet, da es auf die keine ZAST o.ä. gibt. Selbstverständlich alles angeben!
Der Fiskus ist einfach chaotisch, bei mir hat der Zentralrechner mitbekommen: Der hat mehr Freibeträge eingereicht als erlaubt, dies ergab dann ein Brief von meinem Wohnsitzfinanzamt, die vorher NICHT in meine Akte geschaut hatten.
Vielleicht hofften die auf eine Selbstanzeige, um sich Arbeit zu ersparen. Auf den Brief gab es ein FAX von mir: Vorwurf stimmt, steht alles in der Steuererklärung und als"Mega-Service" habe ich denen noch meine Steuernummer mitgeteilt.

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