- 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - saschmu, 25.04.2004, 20:09
- Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - Vlad Tepes, 25.04.2004, 20:25
- Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - fridolin, 25.04.2004, 21:03
- Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - saschmu, 26.04.2004, 09:31
- Re: 600 Euro Strafanzeige, warum denkst Du wohl, heißt es Absurdistan? (o.Text) - Baldur der Ketzer, 25.04.2004, 21:02
- ganz einfach - oegeat, 25.04.2004, 22:48
- Re: Selbst schuld - Christian, 26.04.2004, 01:08
- Re: Selbst schuld - Euklid, 26.04.2004, 08:41
- Re: Selbst schuld - et3was zum Ordnungswahn - Christian, 26.04.2004, 11:41
- Re: Selbst schuld - saschmu, 26.04.2004, 09:23
- Re: Selbst schuld - Euklid, 26.04.2004, 08:41
- Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - Vlad Tepes, 25.04.2004, 20:25
Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen
-->>Die spinnen, im Römer!
>Ich habe im Februar kein Versicherungsschild für meinen Roller bekommen, es hieß von der Versicherung"die dürfen wir erst ab 1.3. verkaufen".
>Am 1.3. hatte die Versicherung morgens bis 9:00 Uhr zu (tolle Dienstleistung!), also bin ich nach der Arbeit zum 10 Minuten entfernten Versicherungsladen, und genau auf diesem Weg f***en mich die Bullen
>Ich sehe ja ein, dass es scheiße war, den Roller zu benutzen. Aber was die treiben, ist doch abartig! Habe ich eine Chance, dagegen Einspruch zu erheben oder bekomme ich dann auch noch zusätzliche Kosten aufgebrummt?
>--- Holt mich hier raus!!! ---
Da sach ich mal: Pech gehabt.
Du hast ja selber geschrieben, dass du den Roller gar nicht benutzen hättest dürfen.
Aber vielleicht hilft das:
Wenn du jetzt einen neuen Versicherungs-Vertrag abschließst, könntest du den Vertrag rückdatieren.
Das heisst, der neue Vertrag beginnt nicht erst ab z.B. morgen zu laufen, sodern beginnt schon in der Vergangenheit, also am 1.2.
Die Prämie musst du aber rückwirkend auch zahlen.
Aber ob du damit vor Gericht durchkommst kann ich dir nicht beantworten.
Hab ich dich richtig verstanden?
Ansonsten könntest du dich an deine Versicherung wenden, wegen Fehlberatung.
Da ich aber deinen Fall nicht 100%ig kenne, ist das keine Empfehlung von mir.

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