- 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - saschmu, 25.04.2004, 20:09
- Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - Vlad Tepes, 25.04.2004, 20:25
- Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - fridolin, 25.04.2004, 21:03
- Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - saschmu, 26.04.2004, 09:31
- Re: 600 Euro Strafanzeige, warum denkst Du wohl, heißt es Absurdistan? (o.Text) - Baldur der Ketzer, 25.04.2004, 21:02
- ganz einfach - oegeat, 25.04.2004, 22:48
- Re: Selbst schuld - Christian, 26.04.2004, 01:08
- Re: Selbst schuld - Euklid, 26.04.2004, 08:41
- Re: Selbst schuld - et3was zum Ordnungswahn - Christian, 26.04.2004, 11:41
- Re: Selbst schuld - saschmu, 26.04.2004, 09:23
- Re: Selbst schuld - Euklid, 26.04.2004, 08:41
- Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen - Vlad Tepes, 25.04.2004, 20:25
Re: 600 Euro Strafanzeige, weil Versicherung für Roller 1 Tag abgelaufen
-->Ich würde das mal mit einem Anwalt (oder zumindest in einem fachkundigen Inet-Forum) durchsprechen. Vor allem, ab wann der Versicherungsschutz überhaupt gilt. Es kann durchaus sein, daß bei Kauf des Kennzeichens dieser Schutz schon ab dem Beginn dieses Tages gilt.
Es könnte auch sein, daß es Sonderregelungen für solche Fahrten gibt. So kannst Du beispielsweise bei einem abgemeldeten Fahrzeug (mit normalem Kennzeichen) die erste Fahrt vom Abstellort zur Zulassungsstelle mit einem Kennzeichen ohne Zulassungsstempel durchführen, genauso die Rückfahrt von der Zulassungsstelle nach Abmeldung und Entstempelung. Ich weiß jetzt aber nicht, inwieweit das auf Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen übertragbar ist - also genauer nachfragen.

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