- OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler - chiquito, 28.04.2004, 14:58
- Re: OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler - Baldur der Ketzer, 28.04.2004, 15:42
- ReGebrauchtwagenhändler haben es auch nicht leicht- der kann dich doch! - Koenigin, 28.04.2004, 15:59
- Re: OT: Zusätzliches Kautionskonto? - Handlungsweise: - André, 28.04.2004, 18:37
- Re: Danke für die Tipps und ich hab noch was herausgefunden... - chiquito, 28.04.2004, 19:20
- am besten strategisch der Reihe nach.... - Wasi, 28.04.2004, 21:26
- Re: Danke - super! (o.Text) - chiquito, 29.04.2004, 22:27
OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler
-->Hallo!
Meine Frau hatte ihr geerbtes Häuschen vermietet. Der Mieter ist ausgezogen, hat keine Adresse hinterlassen, dafür aber Schäden etwa in doppelter Höhe der Kaution - falls man die Schäden durch Firmen beseitigen lassen will. Wir stehen jetzt vor folgendem Dilemma:
Machen wir alles selbst - auch die Nachmieter würden sich beteiligen - dann haben wir nur wenige Rechnungen, der Gesamtbetrag der Rechnungen wäre vielleicht in Höhe der halben Kaution. Nach einem halben Jahr erscheint dann vielleicht der ehemalige Mieter wieder auf der Bildfläche und will seine Kaution wieder haben. Wir müssten ihm dann die halbe Kaution zurückzahlen, obwohl wir und die Nachmieter einen Haufen Arbeit hatten und obwohl wir den Nachmietern deswegen bei der Miete usw. entgegengekommen sind.
Die andere Möglichkeit, alles durch Firmen ausführen zu lassen, würde zur Folge haben, dass wir noch draufzahlen. Er hat sich noch nicht abgemeldet, aber er könnte sich auch ins Ausland abmelden, weil er familiäre und geschäftliche Beziehungen in den Libanon hat, wo er sich auch öfter aufhält.
Gemäß dem alten Sprichwort"Wer anderen eine Grube gräbt..." müsste er aber in seine eigene Falle tappen.
Ich stelle mir das so vor: Ich kann ihm was zuschicken, weil er einen Nachsendeantrag gestellt hat. Ich erkläre ihm jetzt, dass er uns gegenüber seine Glaubwürdigkeit zerstört hat; seine Geschäftsfähigkeit ist - jedenfalls aus unserer Sicht - in Frage gestellt. Schon bei seinem fluchtartigen Auszug hat er es verhindert, dass es eine ordentliche Schlüsselübergabe und eine gemeinsame Begehung des Hauses geben konnte. Das heißt: Ich erkläre ihm, wenn er will, dass wir für die ganze Schadensbeseitigung Rechnungen vorlegen, dann muß er sofort seine Glaubwürdigkeit wieder herstellen. Das kann er tun, indem er in Höhe des Kautionsbetrages noch einmal ein Kautionskonto einrichtet und uns das"Sparbuch" aushändigt.
Als Alternative schlage ich ihm vor, dass jede Seite darauf verzichtet, weitere Forderungen zu stellen. Das heißt: Wir würden darauf verzichten, mehr zu verlangen als die bestehende Kaution hergibt und er würde darauf verzichten, für alles Rechnungen zu verlangen.
Für den Fall, dass er innerhalb einer bestimmten Frist sich auf nichts einlassen und nichts unterschreiben will, aber auch keine sinnvolle dritte Alternative vorschlagen will - für diesen Fall erklären wir ihm, dass wir uns dann darin frei fühlen, selbst zwischen der ersten und der zweiten Alternative zu wählen.
Vielleicht hat jemand noch eine Idee...
Grüße und Danke!
chiquito

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