- OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler - chiquito, 28.04.2004, 14:58
- Re: OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler - Baldur der Ketzer, 28.04.2004, 15:42
- ReGebrauchtwagenhändler haben es auch nicht leicht- der kann dich doch! - Koenigin, 28.04.2004, 15:59
- Re: OT: Zusätzliches Kautionskonto? - Handlungsweise: - André, 28.04.2004, 18:37
- Re: Danke für die Tipps und ich hab noch was herausgefunden... - chiquito, 28.04.2004, 19:20
- am besten strategisch der Reihe nach.... - Wasi, 28.04.2004, 21:26
- Re: Danke - super! (o.Text) - chiquito, 29.04.2004, 22:27
Re: OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler
-->Hallo, chiquito,
das Schweigen gilt unter privaten nicht als Zustimmung. wenn er vom Schreiben keine Kenntnis erlangt, kannst Du daraus nichts ableiten - denk ich mal als juristischer Vollblutlaie.
wenn ein Schaden entstanden ist, ist er entstanden - siehe Vergleich mit Unfallschaden eines Autos.
Wer ihn (überhaupt) beiseitigt, hat auf Deinen Anspruch auf Schadenersatz keine Auswirkung.
Mache Bilder, beziffere den Schaden, und halte diese Summe als Ausgangsbasis fest. Falls es - was ich nicht glaube - jemals vor Gericht endet, würde das ggf. durch einen Gutachter anhand von den Fotos geprüft werden müssen, zuvor wohl nicht.
Wenn der Knilch nicht zahlen will, zahlt er mit und ohne Rechnungsvorlage nicht.
Obacht übrigens, wenn keine offizielle Schlüsselübergabe erfolgt ist, dann hast Du nicht ohne weiteres ein Betretungsrecht in die Wohnung. Das ginge nur durch Räumungsklage/Gerichtsvollzieher.
Die bundesdeppischen Gesetze sind in dieser Beziehung blanker wirklichkeitsfremder Hohn.
Nachdem Du ja auch Schadenbegrenzung betreiben mußt, ist es klar, daß die neuvermietung baldigst zu erfolgen hat, weswegen Du zur Angebotseinholung und Firmensanierung keine Zeit aufwenden kannst - basta. Den ggf. Mietausfall könntest Du ihm zwar draufbraten, aber den wird der eh nie zahlen.
Mach viele Fotos, berechne selber eine glaubhafte Summe, und bringe es selber in Ordnung.
ich denke, daß der Schadenersatz sich nicht nach den effektiven Kosten richten würde, sondern nach den tatsächlichen Schäden nach Gutachtermaßstäben.
Aber das ist jetzt nur meine persönliche Ansicht, kein Rechtsgutachten.
Beste grüße vom Baldur (der sich mal von einem MFH trennte zum bloßen Wert des Grundstücks - nur, damit der Vermiet-Miet-Irrsinn endlich ein Ende hat)

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