- OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler - chiquito, 28.04.2004, 14:58
- Re: OT: Zusätzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen Gebrauchtwagenhändler - Baldur der Ketzer, 28.04.2004, 15:42
- ReGebrauchtwagenhändler haben es auch nicht leicht- der kann dich doch! - Koenigin, 28.04.2004, 15:59
- Re: OT: Zusätzliches Kautionskonto? - Handlungsweise: - André, 28.04.2004, 18:37
- Re: Danke für die Tipps und ich hab noch was herausgefunden... - chiquito, 28.04.2004, 19:20
- am besten strategisch der Reihe nach.... - Wasi, 28.04.2004, 21:26
- Re: Danke - super! (o.Text) - chiquito, 29.04.2004, 22:27
ReGebrauchtwagenhändler haben es auch nicht leicht- der kann dich doch!
-->>Hallo!
>Meine Frau hatte ihr geerbtes Häuschen vermietet. Der Mieter ist ausgezogen, hat keine Adresse hinterlassen, dafür aber Schäden etwa in doppelter Höhe der Kaution - falls man die Schäden durch Firmen beseitigen lassen will. Wir stehen jetzt vor folgendem Dilemma:
>Machen wir alles selbst - auch die Nachmieter würden sich beteiligen - dann haben wir nur wenige Rechnungen, der Gesamtbetrag der Rechnungen wäre vielleicht in Höhe der halben Kaution. Nach einem halben Jahr erscheint dann vielleicht der ehemalige Mieter wieder auf der Bildfläche und will seine Kaution wieder haben. Wir müssten ihm dann die halbe Kaution zurückzahlen, obwohl wir und die Nachmieter einen Haufen Arbeit hatten und obwohl wir den Nachmietern deswegen bei der Miete usw. entgegengekommen sind.
hola,
ich würde den Kontakt zu dem Halbweltler abbrechen und gar keinen Zirkus mit dem mehr veranstalten.
Ärger ab+(aus)buchen unter"Erfahrungen...".
Repariere (du scheinst es ja zu koennen)in"Eigenarbeit" (es ist wurscht, ob du preiswerte"nachbarschaftliche Hilfe" in Anspruch nimmst oder nicht, wenn du weisst, was ich meine....)und vereinnahmst für den Ärger den Rest der Kautionssumme.
Und drohst ihm, wenn er nur noch irgendwann auch nur noch irgend-"was" will, mit dem Festbinden auf einem Ameisenhaufen (halt mit einem Lattenzaunstecken...)...
Der kann dich doch!!!!
Und der hat keine Chance, einen Teil (weil du sie wegen deiner Eigenarbeit nicht genutzt hast)seiner Kaution zurück zuverlangen.
Er hat darüber hinaus den Vertrag dauernd gebrochen (keine´Übergabe) etc.
dann soll er doch klagen!
Der wird den Teufel tun!
Davon abgeehen, bist du natürlich nicht verpflichtet, Unternehmer/Handwerker einzusetzen.
Und: Du kannst deine Eigenarbeit (zwar nicht mit einem Meisterlohn), wohl aber zu anständigen Stundensätzen auch (ihm bzw dir selbst) berechnen. Das habe ich amtlich!!
Dann mach ihm die Rechnung auf - und sage ihm, dass du noch eine Forderung in Höhe von.....
....zwei Ameisenhügeln hast.

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