- OT: ZusÀtzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen GebrauchtwagenhÀndler - chiquito, 28.04.2004, 14:58
- Re: OT: ZusÀtzliches Kautionskonto? Oder vermiete nie an einen GebrauchtwagenhÀndler - Baldur der Ketzer, 28.04.2004, 15:42
- ReGebrauchtwagenhÀndler haben es auch nicht leicht- der kann dich doch! - Koenigin, 28.04.2004, 15:59
- Re: OT: ZusÀtzliches Kautionskonto? - Handlungsweise: - André, 28.04.2004, 18:37
- Re: Danke fĂŒr die Tipps und ich hab noch was herausgefunden... - chiquito, 28.04.2004, 19:20
- am besten strategisch der Reihe nach.... - Wasi, 28.04.2004, 21:26
- Re: Danke - super! (o.Text) - chiquito, 29.04.2004, 22:27
am besten strategisch der Reihe nach....
-->etwa so:
1. Schritt: Beweissicherung Zustand/SchÀden:
Protokoll (Liste mit genauen Beschreibungen) ĂŒber
Wohnungszustand erstellen (alle SchÀden und
unterlassene Schönheitsreparaturen aufnehmen),
dazu ĂŒberall gute Fotos machen (lieber ein paar mehr
als einige zu wenig).
Wohnungsbesichtigung mit unabhÀngigen Zeugen (nicht
nur Angehörige, besser z.B. Nachmieter), dabei
Protokoll gemeinsam durchgehen und von Zeugen abschlieĂend
unterschreiben lassen (dann können die sich ggf. vor
Gericht besser an die MĂ€ngel erinnern).
2. Schritt: zur Beseitigung der SchÀden auffordern
u. Frist setzen
Wenn der Halunke postalisch erreichbar ist, ein Schreiben
verfassen, in dem er zur Beseitigung der SchÀden und Durch-
fĂŒhrung der unterlassenen Schönheitsreparaturen aufgefordert
wird. Frist setzen (3 Tage Postlaufzeit plus mind. 10 Tage).
Tel.-Nr. abgeben zwecks Terminvereinbarung (er hat ja den
SchlĂŒssel nicht mehr). Reinschreiben, dass bei Fristablauf
die SchÀden durch Handwerker oder selbst beseitigt werden,
und das die Kosten und der Aufwand sowie Material von der
Kaution abgezogen werden.
Wichtig:
Schreiben in Gegenwart mind. eines unabhÀngigen Zeugen
unterschreiben, Schreiben von diesen durchlesen lassen, in
deren Gegenwart in den Umschlag stecken, selbst in deren Gegenwart
oder nur von diesen auf der Post als EINSCHREIBEN RĂCKSCHEIN
aufgeben.
Von diesem Zeugen wiederum gleich eine Kopie des Schreibens
unterzeichnen lassen (sinngemĂ€Ă: Das Original dieses Schreibens
wurde in meiner Gegenwart bzw. habe ich selbst durchgelesen, mich
von der Ăbereinstimmung von Original und Kopie ĂŒberzeugt, das
Original eingetĂŒtet und bei der Post an.... als Einschreiben mit
RĂŒckschein aufgegeben.).
Alternativ kommt auch eine Gerichtsvollzieherzustellung in Betracht,
kostet gar nicht so viel, aber dauert evtl. etwas.
3. Schritt: Beweissicherung / Darlegung Kosten:
- wenn kostenfrei oder fĂŒr kleines Geld möglich:
zu den wichtigsten SchÀden mind. zwei KostenvoranschlÀge
von Unternehmen einholen (dabei auch Name der Handwerker
notieren, auch diese können fĂŒr SchĂ€den als Zeugen in
Frage kommen).
NACH Ablauf der Frist plus zwei Tage:
- sÀmtliche Materialrechnungen bei Eigenleistungen
aufheben
- ĂŒber Eigenleistungen Notizen anfertigen (an welchem Tag
welche Personen wieviele Stunden welche Arbeit) und
von ggf. anwesenden Helfern schriftlich abzeichnen lassen.
4. Schritt: Abwarten was das GegenĂŒber macht
(sinnvolles in dieser Zeit: alle Belege aufheben,
gelegentlich unauffÀllig die Erinnerung von Zeugen
auffrischen a la: Weisst Du noch damals...?)
Diese Vorgehensweise ist sehr aufwĂ€ndig, damit dĂŒrftest
Du aber beste Chancen haben. Alles andere kann enormen
Ărger produzieren. So hast Du jede Menge Munition,
sowohl vorgerichtlich als auch im Prozess.
Viel Erfolg (auch mit dem Nachmieter ;-)
Gruss
Wasi
PS: natĂŒrlich alles ohne GewĂ€hr...

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