- Pressespiegel: zu unserer Bundeswehr - der alte *Manöverunfall* - LenzHannover, 04.05.2004, 18:26
- Re: Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat - bäh - Baldur der Ketzer, 04.05.2004, 19:06
Pressespiegel: zu unserer Bundeswehr - der alte *Manöverunfall*
-->... Das Gericht sieht offenbar eine geringe Mitverantwortung des Beschuldigten. In der Ostsee erfroren und eigentlich ist keiner Schuld.
Ich kann jedem nur empfehlen: Straftaten, unterlassene Hilfeleistung u.ä. mit mind. 5 Leuten begehen, dann scheitert die Justiz recht oft [img][/img]
Ich weiß, warum es mich nicht zur BW gedrängt hat.
<font color=#FF0000>Wegen Copyright verkĂĽrzt</font>
29-4-2004 Geldstrafe für fahrlässige Tötung
Der Tod zweier Soldaten bei einem Marineunfall am 6. März 2002 in der Ostsee wird nicht weiter verhandelt. Das Landgericht Oldenburg stellte am Mittwoch ein Strafverfahren gegen den Kommandanten der Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ wegen geringer Schuld ein. Der wegen fahrlässiger Tötung Angeklagte muss 2400 Euro zahlen. Die 21 und 22 Jahre alten Opfer waren beim Kentern eines Beiboots über Bord gegangen und ertrunken. <font color=#FF0000>Sie schwammen 30 Min um ihr leben, aber wer liest schon seine eigene Zeitung.</font>
... Der Verteidiger des angeklagten Kommandanten hat Strafanzeige gegen den Inspekteur der Deutschen Marine, Vizeadmiral Lutz Feldt, gestellt, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn am Mittwoch. Dem Inspekteur werden Missbrauch von Befehlsgewalt vorgeworfen.
... Gegen den deutschen Kommandanten hatte das Oberlandesgericht Oldenburg im Februar Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, bei stürmischer See kein Rettungsboot ausgesetzt zu haben. Der Kommandant hatte erklärt, das Boot sei bei dem hohen Seegang nicht einsetzbar gewesen. Der Marine-Inspekteur habe im März die Kritik von Kommandeuren an den Rettungsmitteln des Schiffes zurückgewiesen, sagte der Anwalt des Kommandanten.
<font color=#FF0000>Naja, Ostsee ist für die Marine wohl inzwischen ein unübliches Gewässer</font>
... Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Kapitän der Fregatte Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Daraufhin hatte sich der Vater des Opfers an das OLG gewandt. Die dortigen Richter hatten die Aufnahme einer Klage befürwortet. Der Mann hätte „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gerettet werden können, wenn der Kapitän ein Motorrettungsboot eingesetzt hätte, meinten die Richter.
<font color=#FF0000>Das geschah:</font>
... Das lange Sterben eines jungen Soldaten
900 Menschen sahen am im März 2002 von drei Schiffen aus zu, wie Samuel Scheffelmeier in der eiskalten Ostsee fast eine halbe Stunde um sein Leben schwamm - und es schließlich verlor. Dabei wäre der mit einem Speedboot gekenterte 21 Jahre alte Hauptgefreite gerettet worden, wenn der Kommandant der Bundeswehr-Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ ein Rettungsboot eingesetzt hätte. Zu diesem Ergebnis ist jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem Beschluss gekommen, dessen ausführliche Begründung dieser Zeitung jetzt vorliegt. Gutachter und Zeugen untermauern demnach nicht nur den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen den Fregattenkapitän aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel. Sie bescheinigen der Bundeswehr auch Sicherheitsmängel bei der Ausrüstung.
Die Marineführung gehört zu den Schuldigen“, meint Wolfgang Scheffelmeier, der Vater des beim Nato-Manöver vor Polen ertrunkenen Soldaten. „Sie gibt mangelhaft ausgerüsteten Fregatten Befehl zum Auslaufen und nimmt dabei Tote in Kauf.“ Der technische Zeichner aus dem ostwestfälischen Blomberg erreichte vor vier Wochen eine Klageerzwingung durch das OLG in Oldenburg, nachdem die Staatsanwaltschaft die Akten längst hatte schließen wollen. Die Ermittler hatten gemeint, Samuel Scheffelmeier habe, wie ein weiterer bei dem Manöver in stürmischer See ertrunkener 22-jähriger Kamerad, seinen Tod selbst verschuldet, indem er die Schwimmweste nicht vorschriftsgemäß anlegte. Nach den Vorgaben des OLG, das sechs Gutachten in Auftrag gegeben hatte, ist die Staatsanwaltschaft nun zur Anklage gegen den 45 Jahre alten Kapitän gezwungen. Sie soll nach Angaben eines Behördensprechers Mitte Februar vorliegen. Ein Prozess könnte in Wilhelmshaven stattfinden, Heimatort der „Mecklenburg-Vorpommern“. „Eine Verurteilung ist wahrscheinlich“, meint das OLG.
Gutachten und Zeugen zufolge stellt sich das Unglück so dar: Am Nachmittag des 6. März 2002 darf Samuel Scheffelmeier, vor seiner Wehrpflicht als Feinmechaniker tätig, mit zwei anderen Soldaten ein britisches Schiff besuchen. Um 16.50 Uhr kentert das Schnellboot, das die drei Deutschen zurückbringen soll - an Bord waren zudem zwei Briten. Ein 22-Jähriger deutscher Obermaat wird von den meterhohen Wellen schnell überwältigt und stirbt, weil er die Schwimmweste nicht festgezurrt hat. Ein anderer Deutscher wird um 16.09 Uhr von Rettungsschwimmern geborgen. Die beiden Briten bleiben länger im Wasser. Doch sie tragen laut OLG „für die Kälte optimal geeignete Schutzanzüge“ aus Neopren. So kann ihnen das drei Grad kalte Wasser wenig anhaben, bis sie ebenfalls von Schwimmern gerettet werden. Die Deutschen dagegen tragen Schwimmwesten, aus denen eine Kälteschutzfolie mühsam hervorgeholt werden müsste.
Der Anzug ist kompliziert, bescheinigen Gutachter. Im eisigen Wasser ließe er sich kaum anziehen. „Es waren drei große Schiffe in der Nähe, so dass Samuel Scheffelmeier wohl keine Angst um sein Leben verspürte“, meint das OLG. Doch der Kapitän habe versagt. Er hätte versuchen können, ein Speed-Rettungsboot einzusetzen, obwohl dessen Ladekran kaputt war. Er hätte, wie zunächst zugesagt, das Motorrettungsboot zu Wasser lassen sollen. Doch obwohl er das Schiff in Stellung gebracht hatte und die Besatzung ihn bedrängte, gab er den Befehl nicht. Warum, hat er dem OLG nicht erklären können. Als Samuel Scheffelmeier um 16.26 Uhr geborgen wird, ist er tot.

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