- @Baldur - unglaubliches aus Sachsen-Anhalt. - Mat72, 05.05.2004, 12:31
- nachschlag - Wassermann, 05.05.2004, 12:37
- Arroganz der Macht - FOX-NEWS, 05.05.2004, 12:52
- Sachlage - Mat72, 05.05.2004, 13:23
- Re: Sachlage - Loki, 05.05.2004, 13:42
- re"es geht ums Prinzip" - nasowas, 05.05.2004, 14:17
- Re: re"es geht ums Prinzip--- Fortsetzung - monopoly, 05.05.2004, 14:22
- Demo vor der Macht - Zandow, 05.05.2004, 13:32
- Re: Demo vor der Macht - Euklid, 05.05.2004, 13:43
- Wiener Opernball - Zandow, 05.05.2004, 15:52
- Re: Demo vor der Macht - Euklid, 05.05.2004, 13:43
- Re: Immer der selbe Fehler: NIEMALS Volksentscheid über die FINANZEN! - dottore, 05.05.2004, 17:57
- Sag niemals nie... - bernor, 05.05.2004, 23:46
- Re: Albtraeume - Tassie Devil, 06.05.2004, 05:15
- Sag niemals nie... - bernor, 05.05.2004, 23:46
- Sachlage - Mat72, 05.05.2004, 13:23
Sag niemals nie...
-->Hi dottore,
Alles andere ist Larifari. Ob Sachsen-Anhalt dieses oder jenes Vogelschutzgebiet ausweist, ob diese oder jene Trasse, diesen oder jenen Lehrplan, usw. usw. können die Bürger gerne"umentscheiden". Aber sie kommen NIEMALS an den Kern der Staatsmacht und das ist nun mal die Kohle.
Solange nicht das ETATRECHT von den"Parlamenten" ans Volk abgetreten wird, ist jedes Sich-Aufregen über"die Politik" oder"die Politiker" nichts als Meckern in den Wind.
... in einem kleinen 'deutschen' Land (wo ein Fürst & ein Baldur der Ketzer zugleich weilen) gibt's immerhin dieses (und ähnliches sicher auch noch in der Schweiz):
Art. 66
1) Jedes vom Landtag beschlossene, von ihm nicht als dringlich erklärte
Gesetz, ebenso jeder von ihm nicht als dringlich erklärte Finanzbeschluss,
sofern er eine einmalige neue Ausgabe von mindestens 300 000
Franken oder eine jährliche Neuausgabe von 150 000 Franken verursacht,
unterliegt der Volksabstimmung, wenn der Landtag eine solche beschliesst
oder wenn innerhalb von 30 Tagen nach amtlicher Verlautbarung
des Landtagsbeschlusses wenigstens 1 000 wahlberechtigte Landesbürger
oder wenigstens drei Gemeinden in der in Art. 64 vorgesehenen
Weise ein darauf gerichtetes Begehren stellen.
(...)
Soweit sicher auch z. B. in Sachsen-Anhalt machbar. Aber das hier:
Art. 64
(...)
3) Ist das Begehren eines der unter a bis c erwähnten Organe auf Erlassung
eines nicht schon durch diese Verfassung vorgesehenen Gesetzes
gerichtet, aus dessen Durchführung dem Lande entweder eine einmalige
im Finanzgesetz nicht schon vorgesehene oder eine länger andauernde
Belastung erwächst, so ist das Begehren nur dann vom Landtage in Verhandlung
zu ziehen, wenn es zugleich auch mit einem Bedeckungsvorschlage
versehen ist.
(...)
... müßte man hierzulande noch lernen: Wo soll, wenn nicht bei den Kindertagesstätten, denn sonst"gespart" werden?
Sprich: welche"Anderen" soll stattdessen"belastet" werden?
"Nööö, sooo ham wir's ja nicht gemeint... wir wollen ja keinen diskrimieren... wer unterschreibt denn dann noch...?"
Dann bleibt da nur noch der Steuerzahler -
"Ach, das sind ja auch wir..."
Oh oh...
Und aus ist der schöne Traum vom"basisdemokratisch" optimierten"Wohlfahrtsstaat"...
Gruß bernor

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