- Frage zur neuen Spekulationssteuerbescheinigung der Banken für 2004 - le chat, 11.05.2004, 15:44
- Re: Frage zur neuen Spekulationssteuerbescheinigung der Banken für 2004 - off-shore-trader, 11.05.2004, 16:00
- nach meinem Wissen (und nach unserem Depotverwaltungsprogramm) gilt: - Toby0909, 11.05.2004, 16:01
- Besorge Dir ein Konto - ufi, 11.05.2004, 16:11
- Mach einfach ein zweites Zock-Konto auf, - LenzHannover, 11.05.2004, 17:51
nach meinem Wissen (und nach unserem Depotverwaltungsprogramm) gilt:
-->alles über 1 Jahr: Fifo
alles unter einem Jahr: gewogener Durchschnittskurs (nix mit Wahlrecht)
Wenn du es mischt, dann werden eben erst die alten Aktien verkauft und der Rest nach gewogenem Durchschnittskurs.
Wenn es bisher anders beim Finanzamt geklappt hat, dann würde ich mal sagen, daß das eher dein Glück, als dein Recht war, da die Finanzbehörden bei mehreren Käufen und Verkäufen mit unterschiedlichen Stückzahlen und unterschiedlichen Preisen keine Chance (und keine Ahnung) haben, wÃe man den gewogenem Durchschnittskurs berechnet.
Wie gesagt, von einem Wahlrecht habe ich noch nie was gehört - schon gar nicht in der selben Position im selben Konto.
Du kannst natürlich mit mehreren Konten arbeiten und dann die Titel immer hin und herbuchen lassen, wie du es gerade brauchst....aber das dürfte aufwendiger sein, als der Ertrag am Ende.
Wenn es nicht aufwendiger ist, dann solltest du dir sowieso überlegen eine Gesellschaft zu gründen. Die Rechtsform muss du dann näher bedenken. Rein steuerrechtlich macht eine Kapitalgesellschaft natürlich am meisten Sinn....
Wenn es aufwendiger ist, dann dürften die Summen relativ gering sein und du kannst überhaupt mal überlegen wie viel Sinn es macht darüber lange nachzudenken und"Modelle" zu entwickeln...
Toby

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