- Mit Bargeld in die Schweiz - Wallenstein500, 14.05.2004, 17:48
- Ich habe mal hier im Forum gelesen, die Geldexportgrenze pro Person = 15'000 € - Prosciutto, 14.05.2004, 18:03
- Re: ganz normal, alles - Baldur der Ketzer, 14.05.2004, 18:36
- Re: Mit Bargeld in die Schweiz - alberich, 14.05.2004, 18:09
- Re: Mit Bargeld in die Schweiz - Ventura, 14.05.2004, 18:15
- Sollte nicht nötig sein. - beni, 14.05.2004, 18:38
- Das wird eine teure Fahrt, wenn der Geld-in-der-Schweiz-haben-will-Typ aus HH is (o.Text) - Prosciutto, 14.05.2004, 18:47
- Re: Vorsicht bei Einreise aus Italien - Tierfreund, 14.05.2004, 18:57
- Re: Vorsicht bei Einreise aus Italien - ach - schon wieder? - Baldur der Ketzer, 14.05.2004, 19:07
- Re: Mit Bargeld in die Schweiz - dottore, 14.05.2004, 20:42
- Re: Mit Bargeld in die Schweiz - newby, 15.05.2004, 10:07
- Warum solch ein Risiko? - Euklid, 15.05.2004, 12:52
- Re: Randaspekt: Schmuggeln ausländischer Sparbücher ist strafbar - JoBar, 16.05.2004, 10:09
- Ich habe mal hier im Forum gelesen, die Geldexportgrenze pro Person = 15'000 € - Prosciutto, 14.05.2004, 18:03
Re: Randaspekt: Schmuggeln ausländischer Sparbücher ist strafbar
-->Urteil - Schmuggeln ausländischer Sparbücher ist strafbar
Bei der Ein- oder Ausreise aus Deutschland muss auf Nachfrage auch das Mitführen ausländischer Sparbücher angegeben werden. Ansonsten droht ein saftiges Bußgeld, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen: OLG Karlsruhe 1 Ss 7/03) hervorgeht.
Sparbücher sind"gleichgestellte Zahlungsmittel"
Ein 64-jähriger, in Deutschland lebender Türke hatte 2001 bei seiner Einreise in die Bundesrepublik die Frage eines Zollbeamten, ob er Bargeld"oder gleichgestellte Zahlungsmittel" von mehr als DM 30.000 (knapp 16.000 Euro) mit sich führt, verneint. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass der Mann in seinem Aktenkoffer türkische Sparbücher im Wert von umgerechnet etwa 60.000 Euro transportierte.
Im März 2002 erließ die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als zuständige Bußgeldbehörde gegen den Betroffenen deshalb einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1.800 Euro wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Zollverwaltungsgesetz. Auf Einspruch des 64-Jährigen ermäßigte das Amtsgericht Karlsruhe zwar die Geldbuße auf 1.000 Euro, teilte jedoch die Auffassung der Bußgeldbehörde, dass dieser seine türkischen Sparbücher hätte angeben müssen.
...
hier der Rest http://www.stern.de/wirtschaft/geld/meldungen/index.html?id=523999&nv=hp_rt_al
Ja, ja, das Sparbuch, ein Werkzeug des Teuf... äh des professionellen Geldwäschers [img][/img]
J

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