- Frage an die Rechtsexperten - LOMITAS, 17.05.2004, 12:05
- Re: Frage an die Rechtsexperten - dottore, 17.05.2004, 12:53
- Re: Frage an die Rechtsexperten - LOMITAS, 17.05.2004, 13:44
- Re: Dann war's kein Vergleich - definitiv nicht! - dottore, 17.05.2004, 13:52
- Unfähige Anwälte.... - LenzHannover, 17.05.2004, 16:32
- Oh Gott... - Wasi, 18.05.2004, 21:42
- Re: Oh Gott... / dottore und LOMITAS mĂĽssen das lesen - ---Elli---, 18.05.2004, 21:52
- Re: Oh Gott... - monopoly, 18.05.2004, 22:00
- Ups... - Wasi, 18.05.2004, 22:05
- Re: Ups... / nein... - - Elli -, 18.05.2004, 22:36
- Ergänzung zur Zinsfrage - Wasi, 18.05.2004, 22:21
- Re: Dann war's kein Vergleich - definitiv nicht! - dottore, 17.05.2004, 13:52
- Re: Frage an die Rechtsexperten - LOMITAS, 17.05.2004, 13:44
- Re: Frage an die Rechtsexperten - mira, 17.05.2004, 17:15
- Re: Frage an die Rechtsexperten - dottore, 17.05.2004, 12:53
Oh Gott...
-->hier stehen einem beim Lesen ja die Haare zu Berge...
Selbstverständlich setzt ein gerichtlicher Vergleich NICHT
voraus, dass etwas von Zinsen drinsteht. Das KANN der Fall
sein, MUSS aber nicht.
Und tatsächlich ist es gerade so, dass sehr viele Vergleiche
geschlossen werden, in denen nichts von Zinsen steht, weil
auf diese im Vergleichswege nämlich verzichtet wird! Und so
wird es da auch gewesen sein. Ist durchaus ĂĽblich.
Vergleich ist, wo Gericht und Vergleich drĂĽbersteht,
und worin geregelt ist, wer was zu tun oder zu unterlassen
hat und wer welche Kosten zu tragen hat. Das sind die
Mindestbestandteile eines Vergleichs. Ergänzend hinzukommen
können Verzicht auf Ansprüche, Zinsregelungen,
Fälligkeitsvereinbarungen (Zahlungsfristen,
Ratenzahlungsvereinbarungen etc.) u.v.m.
Und bei einem Vergleich werden die Parteien meist von Anwälten
beraten, die fĂĽr sie verhandeln. Also im Zweifel an die halten.
Und wenn nichts besonderes über die Fälligkeit drinsteht,
ist die Forderung sofort fällig und vollstreckbar. Das läuft meist
so ab, daĂź der Anwalt den Schuldner unter Verweis auf
den Vollstreckungstitel (=vollstreckbare Ausfertigung des
Vergleichs, erhält der Anwalt vom Gericht) zur Zahlung bis
dann und dann auf das und das Konto auffordert. Bei Nichtzahlung:
Gerichtsvollzieher etc.
Gruss
Wasi
(keine Rechtsberatung, keine Haftung, kein Verkauf ;-)

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