- Frage an die Rechtsexperten - LOMITAS, 17.05.2004, 12:05
- Re: Frage an die Rechtsexperten - dottore, 17.05.2004, 12:53
- Re: Frage an die Rechtsexperten - LOMITAS, 17.05.2004, 13:44
- Re: Dann war's kein Vergleich - definitiv nicht! - dottore, 17.05.2004, 13:52
- Unfähige Anwälte.... - LenzHannover, 17.05.2004, 16:32
- Oh Gott... - Wasi, 18.05.2004, 21:42
- Re: Oh Gott... / dottore und LOMITAS mĂĽssen das lesen - ---Elli---, 18.05.2004, 21:52
- Re: Oh Gott... - monopoly, 18.05.2004, 22:00
- Ups... - Wasi, 18.05.2004, 22:05
- Re: Ups... / nein... - - Elli -, 18.05.2004, 22:36
- Ergänzung zur Zinsfrage - Wasi, 18.05.2004, 22:21
- Re: Dann war's kein Vergleich - definitiv nicht! - dottore, 17.05.2004, 13:52
- Re: Frage an die Rechtsexperten - LOMITAS, 17.05.2004, 13:44
- Re: Frage an die Rechtsexperten - mira, 17.05.2004, 17:15
- Re: Frage an die Rechtsexperten - dottore, 17.05.2004, 12:53
Ergänzung zur Zinsfrage
-->bevor hier ein falscher Eindruck entsteht:
Wenn ĂĽberhaupt nichts zu Zinsen im Vergleich
geregelt wurde, heiĂźt das, dass auf die Zinsen
BIS zum Vergleich (Altzinsen) verzichtet wurde
und auf die Festlegung einer BESTIMMTEN Verzinsung
nach Vergleichsschluss (insbesondere einen hohen
Zinssatz).
Für die Zeit NACH dem Vergleich KANN aber möglicherweise
unabhängig von der (Nicht-) Regelung im Vergleich ein
Zinsanspruch aus Gesetz bestehen (z.B. Verzugszinsen
unter den gesetzlichen Voraussetzungen).
Der Unterschied ist folgender: Ist die Verzinsung
im Vergleich mit drin, liegt darĂĽber ein Vollstreckungstitel
vor, so daß die Zinsen mitvollstreckt werden können.
Ist die Verzinsung nicht im Vergleich enthalten, mĂĽssen
die Zinsen jeweils neu eingeklagt werden.
Gruss
Wasi
(keine Beratung, keine Haftung, kein Verkauf ;-)

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