- Skurriles aus Affpischerstan - Baldur der Ketzer, 21.05.2004, 22:54
- Re: Na Gott sei dank bist Du weg aus Affpischerstan! Bei Euch in der Schweiz... - vasile, 22.05.2004, 02:32
- Ich erinnere mich dunkel an die Zeit als ich meiner Tochter Asterix vorlas, - JoBar, 22.05.2004, 10:50
- Re: Ach was, wenn man die Schweizer verkraften kann........ - bonjour, 22.05.2004, 11:51
- Re: Von Neid, Ohnmacht und KlassenumverteilungskampftrÀumen - Baldur der Ketzer, 22.05.2004, 12:16
- Re: Apropos Schuhe z.B, - Zet, 22.05.2004, 12:38
- Re: Apropos Schuhe? Ruhe in der Ă-ffentlichkeit! - Baldur der Ketzer, 22.05.2004, 13:30
- Re: Du bist auf dem Holzweg... - Zet, 22.05.2004, 16:46
- Re: Du bist auf dem Holzweg...ein Weg auf hoher See bei Sturm? - Baldur der Ketzer, 22.05.2004, 17:17
- Re: Nachtrag an Zet - Fundsache zur deutschen Politobrigkeit incl. Knorpel - Baldur der Ketzer, 23.05.2004, 00:10
- Re: Du bist auf dem Holzweg... - apoll, 22.05.2004, 20:25
- Re: Du bist auf dem Holzweg... - Zet, 23.05.2004, 11:12
- Re: Du bist auf dem Holzweg...ein Weg auf hoher See bei Sturm? - Baldur der Ketzer, 22.05.2004, 17:17
- Re: Du bist auf dem Holzweg... - Zet, 22.05.2004, 16:46
- Re: Apropos Schuhe? Ruhe in der Ă-ffentlichkeit! - Baldur der Ketzer, 22.05.2004, 13:30
- Re: Vom Kampf der guten Plutokraten gegen die bösen"Kommunisten" - vasile, 22.05.2004, 13:37
- Re: aein paar andere Sichtweisen zum gleichen Faktum - Baldur der Ketzer, 22.05.2004, 14:55
- Re: einen Punkt hast Du in Deiner AufzÀhlung vergessen! - JoBar, 22.05.2004, 18:25
- Re: ein paar andere Sichtweisen zum gleichen Faktum --- von mir auch - vasile, 22.05.2004, 19:58
- Re: aein paar andere Sichtweisen zum gleichen Faktum - Baldur der Ketzer, 22.05.2004, 14:55
- Re: Apropos Schuhe z.B, - Zet, 22.05.2004, 12:38
- Ich erinnere mich dunkel an die Zeit als ich meiner Tochter Asterix vorlas, - JoBar, 22.05.2004, 10:50
- und hier ein Beispiel fĂŒr einen skurrilen Gegensatz - nasowas, 22.05.2004, 12:14
- Re: und hier ein Beispiel fĂŒr einen skurrilen Gegensatz - Baldur der Ketzer, 22.05.2004, 13:19
- Re: Na Gott sei dank bist Du weg aus Affpischerstan! Bei Euch in der Schweiz... - vasile, 22.05.2004, 02:32
Skurriles aus Affpischerstan
-->Auszugsweise: Kein Rezept gegen nĂ€chtliches GebrĂŒll
Nachbarschaftsstreit beschĂ€ftigt Gerichte â Rechtslage ist ĂŒberaus kompliziert
 Â
Seit Jahren brĂŒllt eine 50-jĂ€hrige Frau fast jede Nacht in einem Mehrfamilienhaus....WĂ€hrend der Fall die Gesundheitsbehörden und die Justiz beschĂ€ftigt, leiden die Anwohner unter den nĂ€chtlichen Ruhestörungen â eine Lösung ist nicht in Sicht.
Yvonne D. hat auf ihrem Block 4.22 Uhr notiert. Um diese Zeit begann an diesem Tag das GebrĂŒll, verbunden mit rhythmischem Schlagen in der Wohnung im obersten Stockwerk....... Etliche der EigentĂŒmer und Mieter haben resigniert und sind ausgezogen.
Wenige Senioren, Studenten und â in wachsender Zahl â Prostituierte leben noch in dem Haus....... âhier bleibt kein Mieterâ.
Ăhnlich denkt ein Berliner Anwalt. Er hatte 1986 eine Wohnung vom damaligen BautrĂ€ger gekauft. Derzeit baut seine Mieterin, eine Studentin, ihr Examen. âWenn sie auszieht, werde ich wohl keinen neuen Mieter findenâ, sagt er und fĂŒgt hinzu: âJuristisch ist da nichts zu machen, auch wenn ein Wertverlust schon jetzt klar feststellbar ist.â
Warum die allein stehende Frau schreit? Weder auf Klopfen noch auf Klingeln reagiert sie. Die TĂŒr bleibt zu, obwohl sie hörbar zu Hause ist.
Die WohnungseigentĂŒmer haben beantragt, dass der unter Betreuung stehenden Frau das Wohnungseigentum entzogen wird. Eine Entscheidung soll demnĂ€chst fallen. Aber es gilt als unwahrscheinlich, dass das Gericht eine so harte Entscheidung trifft. DafĂŒr mĂŒsste die brĂŒllende Frau sich oder andere gefĂ€hrden.
....Die Frau brĂŒllt, aber sie schlĂ€gt niemanden.
Schon 2001 hatte die EigentĂŒmergemeinschaft einen Beschluss erwirkt, dass ihre Nachbarin zum Beispiel 50 000 Euro Ordnungsgeld zahlen muss, wenn sie erneut schreit. Sie hörte dennoch nicht mit ihren nĂ€chtlichen Schimpftiraden auf,.....Doch das Gericht kann jetzt nicht einfach eine Strafe festsetzen, weil unklar ist, ob sie âschuldhaftâ gehandelt hat.
Solche komplizierten Fragen, ob jemand schuldfĂ€hig, geschĂ€ftsfĂ€hig oder prozessfĂ€hig ist, können nur mit Gutachten ermittelt werden. Allerdings muss der Patient dafĂŒr freiwillig zu einem Gutachter gehen. Eine Zwangsbegutachtung wĂ€re mit einer Unterbringung in einer Klinik verbunden und wird in dem Fall bisher als âunverhĂ€ltnismĂ€Ăigâ bezeichnet, zumal die Frau niemanden gefĂ€hrde und obendrein keine Straftat vorliege.
Damit ist Yvonne D. nicht einverstanden: Trotz inzwischen verstĂ€rkter WĂ€nde hört sie die nĂ€chtlichen und frĂŒhmorgendlichen AusbrĂŒche. Sie belegt mit Ă€rztlichen Attesten, dass ihr der fast tĂ€gliche Schlafentzug ab etwa 4.30 Uhr schon seit Jahren die Gesundheit raubt:
âUnd wer hilft mir?â, fragt sie ratlos.
LORENZ BOMHARD
<ul> ~ hier stehts in voller LĂ€nge</ul>

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