- Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure - Euklid, 24.05.2004, 07:59
- Re: Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure - Dreiherrenstein, 24.05.2004, 08:52
Re: Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure
-->Auch in meinem Berufshaftpflichtvertrag ist das 2004 geändert worden.
Im Detail habe ich mich damit noch nicht befaßt, denn diese Fragestellung betrifft mich nur am Rande.
Es ist wohl so zu verstehen, daß wenn ein Bauleiter z.B. bei einem Gebäudeabriß oder der den Abriß planende Ingenieur die Asbestfragestellung übersieht und hierdurch ein Schaden entsteht. Auch bei Umbauten oder Instandhaltungsmaßnahmen muß geprüft werden, ob Asbest vorhanden ist. Falls ja, greifen zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften.
Ein Schaden ist dann nicht versichert.

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