- Der Gebührenwahnsinn in Deutschland - Euklid, 29.05.2004, 12:01
- Dann bau doch einfach nicht. ;-) oT - igelei, 29.05.2004, 12:45
- Re: z.B. München - Anlieger müssen für Straßensanierung zahlen - Tierfreund, 29.05.2004, 13:06
- Steht das irgendwo, dass die Strasse vorher immer pepariert werden mußte? - eesti, 29.05.2004, 13:33
- re"kann ja notfalls verkaufen" - nasowas, 29.05.2004, 14:10
- Re: In der Strassenausbaubeitragssatzung Deiner Gemeinde (o.Text) - Tierfreund, 29.05.2004, 14:13
- Nein, das steht da eben nicht. - eesti, 29.05.2004, 15:12
- Naja, wenn man in Schwedt wohnen muss, hilft eh nur sterben oder wegziehen ;-) (o.Text) - igelei, 29.05.2004, 15:42
- Re: Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes - Tierfreund, 29.05.2004, 16:20
- Nein, das steht da eben nicht. - eesti, 29.05.2004, 15:12
- Re: München innovativ: Verträge zu Lasten Dritter sind in. - JLL, 29.05.2004, 16:33
- Steht das irgendwo, dass die Strasse vorher immer pepariert werden mußte? - eesti, 29.05.2004, 13:33
- Das ist doch DER Beweis, dass Beamte...... - ufi, 29.05.2004, 16:19
- Re: Der Staat=Machthaber+Verwaltung ruiniert seine Bürger BEVOR er selbst - André, 29.05.2004, 18:21
- Re: Der Staat=Machthaber+Verwaltung + Prinzipien - lish, 29.05.2004, 20:21
Der Gebührenwahnsinn in Deutschland
-->Überspitzt gesagt werden die Beamten anscheinend nicht mehr aus unseren Steuergeldern bezahlt sondern mutieren zu Profitcentern.
Dies stelle ich gerade beim Einsortieren der unzähligen neuen Verwaltungsvorschriften fest.
ein paar Beispiele:
Entscheidung über die Eintragung der Baulast (das ist nur das Ja -sagen!!!)
50 bis 250 Euro (sonst steht da nichts weiter)
Also bleiben sie höflich sonst kostet das Ja bestimmt 250 Euro
Entscheidung über die Löschung einer Baulast
50 Euro
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis je Grundstück
Gebühr 50 Euro
jedoch höchstens 150 Euro (also wieder freundlich lächeln)
Schriftliche Auskunft darüber daß kein Baulastenblatt besteht.
Gebühr 10 Euro.
Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach §16 Abs 2 ENEV in Verbindung mit §1 Abs1 Satz 1 ENEV-UVO
Gebühr Euro 50 bis 500
Entscheidung über die Erteilung einer allgemeinen Ausnahme nach §26 Abs 2 ENEV in Verbindung mit §1 Abs 1 Satz 2 ENEV-UVO
Gebühr 50 bis 1500 Euro.
bestimmt werden bei den 1500 Euros dann noch Gutachten auf Bauherrenkosten gefordert um zuzustimmen wobei sich am Ende die Gutachterkosten plus Gebühren auf ein Maximum hochschrauben und wer die Ausnahmegenehmigung erwirkt hat wird dann feststellen daß die Bürokratie am Ende mehr verschlungen hat als eine Investition in die Heizanlage. [img][/img]
Entscheidung über die Erteilung einer Befreiung nach §17 ENEV
Gebühr 50 bis 500 Euro.
usw uns sofort.
Krank was man so alles aus einem einzigen Gesetz machen kann.
Die Gebühren werden sich derart aufschaukeln daß jeder der sich mit Ausnahmegenehmigungen befaßt am Ende feststellen wird daß er Kohle ohne Ende für einen einzigen Schrieb abgedrückt hat.Das hat alles überhaupt keinen Sinn noch irgendwelche Ausnahmegenehmigungen erwirken zu wollen.
Bis 2006 wird man die Quälmaschine dann noch weiter perfektionieren.
Man gibt sich bürgernah mit Ausnahmegenehmigungen um dann ohne Ende abzuzocken.
Der Bürger ist scheinbar nur noch da um das Ja -Wort des Beamten durch volle Übernahme des Gehaltes zu erwirken.
Sehr lange gebe ich den Abzockern nicht mehr.
Bitte bleiben sie trotzdem freundlich zu den Beamten die am Tresen stehen denn die müssen nur das ausbaden was die großen Chefs und Zampanos in ihren politischen Zirkeln aushecken.
Gruß EUKLID

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