- FTD: Immobilien - Gesetzgeber plant Änderungen für den Erbfall - fridolin, 13.06.2004, 10:02
- Re: Wäre ja witzig, wenn der Schuss nach hinten losginge. - JLL, 13.06.2004, 10:19
- Das mit den Verlustvorträge ist ein echtes Geschenk, die bekommen die nächsten - LenzHannover, 14.06.2004, 17:10
- Eigentum verpflichtet - Dieter, 13.06.2004, 12:23
- Re: Eigentum verpflichtet - Euklid, 13.06.2004, 12:26
- Re: Wäre ja witzig, wenn der Schuss nach hinten losginge. - JLL, 13.06.2004, 10:19
FTD: Immobilien - Gesetzgeber plant Änderungen für den Erbfall
-->Spätestens im Frühjahr 2005 entscheidet das Bundesverfassungsgericht endgültig über die Gleichbehandlung von Immobilien im Erbfall. Immobilieneigentümer, die ihren Grundbesitz steuerfrei auf ihre Kinder übertragen wollen, müssen sich beeilen.
Experten vermuten, das Urteil werde zu höheren steuerlichen Belastungen bei der Vererbung und Verschenkung von Grundeigentum führen."Noch werden Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen im Gegensatz zu allen anderen Vermögensarten nicht nach dem Verkehrswert, sondern nach dem Jahresmietwert besteuert, der nur etwa 60 Prozent des tatsächlichen Wertes beträgt", erläutert Hubertus Rohlfing, Jurist in Hamm und Experte für Erbrecht in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits früher gerügt, die steuerliche Bevorzugung von Immobilien entspreche nicht dem Gleichheitsprinzip. Diese Ansicht wird aller Voraussicht nach im anstehenden Urteil zementiert und damit eine Gesetzesänderung nötig.
Voller Text: http://www.ftd.de/bm/ga/1086416573358.html

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