- Hate jemand Kenntnis von EU-Fördermitteln in Beitrittsländern? - Mat72, 14.06.2004, 18:26
- Versuch einer teilweisen Antwort - Nachtigel, 14.06.2004, 18:51
- ääähm... ich wollte wissen, was für Geld man *in* Polen kriegt. - Mat72, 14.06.2004, 22:12
- Nächster Versuch............... - Nachtigel, 14.06.2004, 23:50
- Re: Letzter Versuch..............(URL war weg). - Nachtigel, 14.06.2004, 23:57
- Versuch einer teilweisen Antwort - Nachtigel, 14.06.2004, 18:51
Versuch einer teilweisen Antwort
-->....gerade heute in der Post gehabt und nu klopp ich das mal hier so unbedarft rein (Tipp-Fehler nicht ausgeschlossen):
Sonderbestimmungen für EU-Neubürger
1. Für Staatsangehörige aus den Beitrittsländern, die zum Zeitpunkt des Beitritts am 1.Mai 2004 seit mindestens zwölf Monaten bei einem Arbeitgeber
in Deutschland beschäftigt sind, sieht der Beitrittsvertrag uneingeschränktes Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt vor.
Dies gilt auch für Familienangehörige dieser Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Beitritts bei jenen wohnen oder sich nach späterer Einreise mindestens 18 Monate in Deutschland aufgehalten haben.
Darüberhinaus sieht der Beitrittsvertrag für die Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern vor, dass ihnen bei der Neuzulassung zu Beschäftigungen in Deutschland Vorrang vor der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten zu gewähren ist (sog. Gewährungspräferenz).
2. Grenzgänger, die in einem angrenzenden Beitrittsland wohnen und allabendlich in ihre Wohnorte zurückkehren, erhalten Zugang zum Arbeitsmarkt.
3. Bezüglich dringend benötigten Saisonarbeitern bleiben die bilateralen Abkommen mit den mittelosteuropäischen Ländern bestehen. Auch die Befürchtung Deutschlands und Ã-sterreichs, grenzüberschreitende Dienstleistungen zu Dumpingpreisen könnten einheimische Existenzen gefährden, wurde mit dem EU-Beitrittsvertrag Rechnung getragen. Beide Länder können von einer"Schutzklausel" Gebrauch nmachen.
Im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und Innendekoration kann der Einsatz von Arbeitern aus den Beitrittsstaaten (erneut ohne Malta und Zypern) für bis zu sieben Jahre beschränkt werden. Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend Dienstleitungen erbringen, nicht aber für Freiberufler.
Der Kommissionsprognose zufolge wird der Zuzug von Bürgern der Beitrittsstaaten nach Westeuropa innerhalb eines Jahrzehnts von anfänglich 335.000 auf 150.000 fallen.

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