- Pflege - neues Milliardenloch - Schmidt will Beiträgserhöhung - off-shore-trader, 16.06.2004, 12:17
- Das BVG - Urteil ist sagenhaft - Euklid, 16.06.2004, 14:50
- Re: Fiskal-Inquisitor Eichels neue Rechnungsanforderungen - Baldur der Ketzer, 16.06.2004, 15:35
- Vorsteuerabzug in Gefahr - wer es genau wissen will: - off-shore-trader, 16.06.2004, 16:10
- Re: Finanz Stasitruppe und die 15.000. € Grenze - Tierfreund, 16.06.2004, 16:49
- Re: Fiskal-Inquisitor Eichels neue Rechnungsanforderungen - Baldur der Ketzer, 16.06.2004, 15:35
- Das BVG - Urteil ist sagenhaft - Euklid, 16.06.2004, 14:50
Re: Finanz Stasitruppe und die 15.000. € Grenze
-->Vorsicht bei teurer Ware
Nicht nur Bareinzahlungen bei der Bank sondern auch teure Einkäufe werden neuerdings vom Finanzamt kontrolliert.
Unter dem Motto „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung; Verbuchung von Bargeschäften im Einzelhandel;"Identitätsnachweis" hat der Bundesminister für Finanzen, Hans Eichel, mit Schreiben vom 5. April 2004 -IV D2 - S 0315- 9/04- zur Verbuchung von Bargeschäften im Einzelhandel festgelegt:
Eine Einzelaufzeichnung der baren Betriebseinnahmen im Einzelhandel ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unter dem Aspekt der Zumutbarkeit nicht erforderlich, wenn Waren von geringem Wert an eine bestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden.
Von der Zumutbarkeit von Einzelaufzeichnungen über die Identität ist jedenfalls bei einer Annahme von Bargeld im Wert von 15.000 € und mehr auszugehen.
Außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten bleiben unberührt.
Bei einer Steuerprüfung des Einzelhändlers, kann der Prüfer eine Kontrollmeldung an das Finanzamt des Käufers senden.
Und schon wird überprüft woher das Geld stammt.
Tierfreund meint: Mein Name ist Hase und ich kaufe gerne im Ausland.
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