- @Freigeld-Anhänger @Oldy? - Trithemius, 17.06.2004, 10:28
- Re: @Freigeld-Anhänger @Oldy? - certina, 17.06.2004, 10:54
- im Forumsarchiv steht sehr viel zu Freigeld. Ganzes System ein Denkfehler. (o.Text) - BillyGoatGruff, 17.06.2004, 12:58
- Re: @Freigeld-Anhänger @Oldy? - Burning_Heart, 17.06.2004, 13:12
- Nachtrag --- Geld hat mit Wirtschaft nichts zu tun! Zwei verschiedene Sachen. - Burning_Heart, 17.06.2004, 14:31
- mal im Ernst: - Heller, 17.06.2004, 15:18
@Freigeld-Anhänger @Oldy?
-->Guten Morgen!
Unter dem Punkt Diskussion bei systemfehler.de sind die nachfolgenden Fragen gestellt, aber mE nicht konkret beantwortet worden. Ob sich ein Freigeld-Anhänger, sofern er hier liest, sich des Komplexes annehmen könnte?
MfG - Trit
Der Text:
"Was ich nicht verstehe, ist der Zustand nach einer FreigeldeinfĂĽhrung.
Ich nehme an, auch dann gibt es Preise. Oder Preisauszeichnungspflicht, wie heute. Die Preise lauten auf FG-Einheiten. Ich nehme auch an, daĂź auf den FG-Scheinen Ziffern stehen. Also 5, 10, 50, 100, und so weiter.
Als Beispiel: Hose. Geforderter Preis = 100 FG-Einheiten. Jetzt kommt jemand mit einem FG-Schein, auf dem 100 steht. Weil der Schein schon länger im Umlauf war, ist er nur noch 95 wert. Wie gehts weiter?
I) Kann der Käufer mit dem Schein die Hose bezahlen?
II) Muss er einen anderen Schein, auf dem 5 steht, drauflegen?
III) Was ist, wenn auch der Fünfer schon länger gelaufen ist?
IV) Muss der Käufer mit dem Hunderter vor dem Kauf einen nagelneuen Fünfer beschaffen, das dann so, daß der Fünfer vom gleichen Tag ist, also noch präzise die 5 FG-Einheiten wert ist? [Einen Tag später wäre er schon wieder weniger wert als 5]
V) Falls der Käufer mit dem Hunderter, der nur noch 95 wert ist, die Hose bezahlen kann, kann dann nicht auch der Verkäufer mit dem Hunderter wieder eine neue Hose produzieren mit zum Beispiel Stoffkosten von 50 und Lohn von 50?
VI) Falls jetzt alle Verkäufer Kosten von 100 hatten (Stoff und Lohn je 50), haben sie die ausgezahlt. Stofflieferant und Arbeiterin haben je 50. Die zusammen 100 muss der Verkäufer mindestens als Preis fordern. Die beiden Fünfziger benötigen eine bestimmte Zeit, bis sie an einen Käufer der Hose gelangen. Angenommen sie sind dann zusammen nur noch 95 wert. Wie und von wem würde die Differenz zu 100 ausgeglichen, falls nicht Fall I) eintritt?
VII) MĂĽĂźte die Differenz an jedem Tag ausgeglichen werden oder nur zu einem bestimmten Tag?
VIII) Falls an jedem Tag: Womit wird sie ausgeglichen? Wie könnte der Verwaltungsaufwand bewältigt werden?
IX) Falls an einem bestimmten Tag: Wie kann erreicht werden, daß dann nur die zur dann fälligen Zahlung herangezogen werden, die Geld bis dahin zurückgehalten haben?
X) Warum kann das Geld nicht immer weiter verfallen? Ob es von 100 auf 95 oder von 50 auf 47,5 fällt oder von 25 auf 23,75 und so weiter kann doch keine Rolle spielen.
XI) Nicht verstanden ist auch, womit die ULG bezahlt wird. Nehmen wir die drei Scheine von eben. Ursprünglich 175 (100 plus 50 plus 25), jetzt nur noch 166,25. Wird die ULG aus den 166,25 bezahlt, und beträgt die Differenz von 175 zu 166,25, also 8,75, hat der Einreichende zunächst nur noch 157,50 als Kaufkraft in Händen. Die Zahlstelle hat 8,75. Die Zahlstelle behält die 8,75 und wertet die 157,50 wieder auf die ursprünglichen 175 auf. Dadurch hat nach diesem Vorgang die Zahlstelle 8,75 und die Einreicher haben wieder ihre 175. Zusammen sind aus den ursprünglich 175 jetzt 183,75 geworden. Ist das richtig? Falls nicht: Worin liegt der Denkfehler?"

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