- Für jährlich 936,00 Euro erhalten Sie mtl. 4,26 Euro Rente - Nachtigel, 18.06.2004, 10:28
- Na, wenn das kein Geschäft ist, bloß was sind die 4 Euro dann noch Wert? (o.Text) - Karl, 18.06.2004, 10:39
- Re: Für jährlich 936,00 Euro erhalten Sie mtl. 4,26 Euro Rente - MC Muffin, 18.06.2004, 10:41
- Gretchen-Frage: wer garantiert 6% Zinsen - 43 Jahre lang??? Joseph Pfennig? - Nachtigel, 18.06.2004, 10:46
- Re: Gretchen-Frage: wer garantiert die überhaupt eine Rente?????????????????? - MC Muffin, 18.06.2004, 13:25
- Re: Für jährlich 936,00 Euro erhalten Sie mtl. 4,26 Euro Rente - Euklid, 18.06.2004, 11:30
- Lieber Euklid - MC Muffin, 18.06.2004, 13:23
- Gretchen-Frage: wer garantiert 6% Zinsen - 43 Jahre lang??? Joseph Pfennig? - Nachtigel, 18.06.2004, 10:46
- Für 936,00 Euro jährlich 51,12 Euro Rente = 5,4% nicht so toll bei - Bern-Stein, 18.06.2004, 20:36
Für jährlich 936,00 Euro erhalten Sie mtl. 4,26 Euro Rente
-->Beitrag Nr. 49201 vom 15.06.2004
[b]Für jährlich 936,00 Euro erhalten Sie mtl. 4,26 Euro Rente<b/>
Das Serviceportal der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) weist in seiner Ausgabe vom 15.06.2004 darauf hin, dass gerade Frauen mit"lediglich" Kindererziehungszeiten einen eigenen Rentenanspruch erwerben können, wenn sie an der Wartezeit fehlende Monate in Form von freiwilligen Beiträgen auffüllen.
Hintergrund
Viele Frauen haben sich ihre Pflichtbeiträge anlässlich ihrer Heirat erstatten lassen. Diese Heiratserstattung war bis 1967 gang und gäbe. Obwohl eine Nachzahlung von Beiträgen für die erstatteten Beiträge möglich war, haben viele Frauen diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen. Sie haben dann häufig Kinder geboren und sind deshalb einer anderen versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht nachgegangen. Darum haben sie keine weiteren für die Rente anrechenbaren Zeiten mit Ausnahme der Monate für Kindererziehung. Mittlerweile gehören sie zu den so genannten rentennahen Jahrgängen, die in absehbarer Zeit ihr 65. Lebensjahr vollenden.
Rechtliche Voraussetzung
Eine Frau bekommt für jedes vor 1992 geborene Kind 12 Kalendermonate als Pflichtbeitragszeit ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben. Diese Kindererziehungszeiten dienen u. a. auch zur Erfüllung der Wartezeit für eine Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Wartezeit für eine solche Rente beträgt 5 Jahre oder 60 Kalendermonate. Die unter dem Begriff"Kinderberücksichtigungszeit" anzuerkennenden weiteren Monate sind auf die Wartezeit für die Altersrente nicht anzurechnen. Um nun die Wartezeit von 60 Kalendermonaten zu erreichen, empfiehlt die gRV ihren Versicherten, die fehlenden Monate in Form von freiwilligen Beiträgen zu entrichten. Dabei ist stets eine Versicherung nur für das laufende Kalenderjahr möglich. Der Mindestbeitrag für diese Versicherung beträgt zurzeit mtl. 78,00 Euro, was einem Jahresaufwand von 936,00 Euro entspricht. Diese Aufwendungen sind steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
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http://www.lexisnexis.de/aktuelles.php?sid=%25sid%25&or=14&ur=2001&tt=
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