- OT: Bewertung von bebauten Grundstücken (Bodenwert) - fridolin, 24.06.2004, 08:46
- Re Bewertung von bebauten Grundstücken (Bodenwert) - DIRK, 24.06.2004, 11:14
- Besten Dank! (o.Text) - fridolin, 24.06.2004, 17:10
- Re Bewertung von bebauten Grundstücken (Bodenwert) - DIRK, 24.06.2004, 11:14
Re Bewertung von bebauten Grundstücken (Bodenwert)
-->Hallo Fridolin,
für die VERKAUFSWERT-Ermittlung ist es üblich einen Abschlag in Höhe 15 bis 20 % zu machen. Begründung wie vermutet, das Land ist nicht mehr individuell zu bebauen.
Für die Bewertung zur reinen Sachwertfeststellung z.B. steuerliche Zwecke, Erbschafts- oder Scheidungsauseinandersetzungen, etc. wird dieser Abschlag üblicherweise nicht gemacht/anerkannt.
Gruß Dirk
>Hallo,
>ich hätte mal eine Frage im Zusammenhang mit der fairen Bewertung des Bodenwertanteils eines bebauten Grundstücks.
>Wie bewertet man vernünftigerweise den Bodenwert eines bereits bebauten Grundstücks relativ zu dem Wert, den entsprechendes unbebautes Bauland hätte? Soweit ich weiß, wird bei den Bodenrichtwerten des Katasteramtes/Gutachterausschusses immer nur der (u.U. fiktive) Wert unbebauten Landes in einer bestimmten Gegend ausgewiesen. Der Wert von bereits bebautem Land soll etwas geringer sein, wahrscheinlich weil man es nicht mehr so frei nutzen kann. Ich habe bei meiner Suche aber keine konkrete Pi-mal-Daumen-Formel gefunden.
>Gibt es irgendeinen allgemein akzeptierten Umrechnungsfaktor bebaut/unbebaut, also etwa in dem Sinne, daß bebauter Grund und Boden (Standardfall eines Einfamilienhauses auf einem normal großen Grundstück) mit 90 % des für unbebautes Land geltenden Bodenrichtwertes angesetzt werden kann?
>Vielen Dank.

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