- Maulkorbparagraphen - RetterderMatrix, 27.06.2004, 12:43
- Hier sind sie - Dreiherrenstein, 27.06.2004, 13:32
- Re: Hier noch ein ganzer Sack §§, die im Bedarfsfall nur richtig... - JLL, 27.06.2004, 21:06
- unter § 166 ist auch ausdrücklich verboten die Wahrheit zu sagen bzw. schreiben! - Emerald, 27.06.2004, 21:19
- Re: Hier noch ein ganzer Sack §§, die im Bedarfsfall nur richtig... - JLL, 27.06.2004, 21:06
- Re: Maulkorbparagraphen - Pups, 28.06.2004, 00:23
- Re: Maulkorbparagraphen / @Pups - Elli (Boardmaster)--, 28.06.2004, 00:45
- Hier sind sie - Dreiherrenstein, 27.06.2004, 13:32
Hier sind sie
-->§§ 86 86a StGB Verfassungswidrige Propagandamittel und Kennzeichen
§ 90 90a 90b StGB Verunglimpfung des Staates
§ 185 StGB Beleidigung
§§ 130 und 185 StGB Kollektivbeleidigung, Ausländerkritische Äußerungen,Volksverhetzung etc.
Zur Begriffsbestimmung muß dann die Rechtsprechung herangezogen werden.
Das Asybetrügergedicht ist verboten. Hier gab es in meinem Bekanntenkreis einen Beamten, der wurde von seiner Behörde deswegen abgemahnt.
Nach der Rechtsprechung sind u.a. die Deutschen nicht beleidigungsfähig, Ausländer sind dagegen beleidigungsfähig.
Ein Flugblatt, indem es heißt, Kriminelle Ausländer ausweisen, ist erlaubt. Hat ja auch der Schröder gesagt, damals.
Vor öffentlichen Äußerungen besser erstmal im Strafgesetzbuch die Kommentierungen nachschlagen.
Und die Ã-ffentlichkeit fängt bei 5 oder 8 Personen an.

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