- Harz IV, Immo Spekulation und"Umverteilung" - offthspc, 03.07.2004, 20:33
- Das ist eine interessante 'Spekulation' - alberich, 03.07.2004, 21:01
- 13.000 Euros - offthspc, 03.07.2004, 21:13
- wieso? wie sieht denn die Situation in Ã-sterreich aus? (o.Text) - alberich, 03.07.2004, 22:39
- www.help.gv.at (owT) - offthspc, 04.07.2004, 18:43
- Re: 13.000 Euros - sensortimecom, 04.07.2004, 09:26
- Re: 13.000 Euros - Euklid, 04.07.2004, 10:03
- Re: 13.000 Euros - kingsolomon, 04.07.2004, 10:18
- Stimmt tlw. D zieht uns mit runter:( - offthspc, 04.07.2004, 18:40
- wieso? wie sieht denn die Situation in Ã-sterreich aus? (o.Text) - alberich, 03.07.2004, 22:39
- Ist egal, weil die wohl nix zahlen, wenn noch zuviel Vermögen da ist. - LenzHannover, 05.07.2004, 12:51
- Re: Ist egal, weil die wohl nix zahlen, wenn noch zuviel Vermögen da ist. - Euklid, 05.07.2004, 13:24
- 13.000 Euros - offthspc, 03.07.2004, 21:13
- Das ist eine interessante 'Spekulation' - alberich, 03.07.2004, 21:01
Das ist eine interessante 'Spekulation'
-->liegt aber daneben.
Frage:
Kann zunächst verlangt werden, dass eventuell vorhandener Immobilienbesitz oder der PKW verkauft wird?
Antwort:
Schon, aber aber nicht unbeschränkt. Unberührt bleiben ein selbst genutztes Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung. Ferner ist ein angemessener Hausrat und ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Vermögensberechnung nicht zu berücksichtigen.
Guten Abend
alberich
<ul> ~ entnommen aus: Arbeitsrecht.de: da wird ihnen geholfen</ul>

gesamter Thread: