- Harz IV, Immo Spekulation und"Umverteilung" - offthspc, 03.07.2004, 20:33
- Das ist eine interessante 'Spekulation' - alberich, 03.07.2004, 21:01
- 13.000 Euros - offthspc, 03.07.2004, 21:13
- wieso? wie sieht denn die Situation in Ã-sterreich aus? (o.Text) - alberich, 03.07.2004, 22:39
- www.help.gv.at (owT) - offthspc, 04.07.2004, 18:43
- Re: 13.000 Euros - sensortimecom, 04.07.2004, 09:26
- Re: 13.000 Euros - Euklid, 04.07.2004, 10:03
- Re: 13.000 Euros - kingsolomon, 04.07.2004, 10:18
- Stimmt tlw. D zieht uns mit runter:( - offthspc, 04.07.2004, 18:40
- wieso? wie sieht denn die Situation in Ã-sterreich aus? (o.Text) - alberich, 03.07.2004, 22:39
- Ist egal, weil die wohl nix zahlen, wenn noch zuviel Vermögen da ist. - LenzHannover, 05.07.2004, 12:51
- Re: Ist egal, weil die wohl nix zahlen, wenn noch zuviel Vermögen da ist. - Euklid, 05.07.2004, 13:24
- 13.000 Euros - offthspc, 03.07.2004, 21:13
- Das ist eine interessante 'Spekulation' - alberich, 03.07.2004, 21:01
13.000 Euros
-->>Schon, aber aber nicht unbeschränkt. Unberührt bleiben ein selbst genutztes Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung. Ferner ist ein angemessener Hausrat und ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Vermögensberechnung nicht zu berücksichtigen.
Dazu, selbe Quelle:
Entfällt der Anspruch bei eigenen Ersparnissen?
Antwort:
Nein, zwar werden alle verwertbaren Vermögensgegenstände bei der Berechnung von Alg II angerechnet, aber es gibt Freibeträge. Für Sparguthaben oder Lebensversicherungen etwa wird ein Grundfreibetrag in Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr (mind. 4.100 Euro, max. 13.000 Euro) angesetzt.
Vermögen, dass der Altersvorsorge dient (z.B."Riester-Rente"), ist bis zu einer Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners anrechnungsfrei, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von jeweils 13.000 Euro.
Mit 13.000 Euros kommt man mit einer Immo halt nicht weit.
Es steht zwar geschrieben:
Hinzu kommen Leistungen für Mehrbedarfe wie etwa Erstattungen für Wohnungs- und Heizkosten.
Nur ob es da Geld für einen neuen Heizkessel oder Ersatz für die durchgerostete Regenrinne des Eigenheims gibt?
Was ist mit den Versicherungen (Brand, Sturm etc..), der Müllabfuhr etc.?
Mann, langsam bin ich froh ein Ã-si zu sein
mfG
offthspc

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