- Umwandlung in Bauland nach § 35 Außenbebauung - bonjour, 04.07.2004, 15:45
- Re: Umwandlung in Bauland nach § 35 Außenbebauung - LOMITAS, 04.07.2004, 18:23
- Re: danke Lomitas - die Ablehnung des 1.Antrags war nicht eindeutig...(owt) - bonjour, 05.07.2004, 01:23
- Hierzu eine unendliche Geschichte... - LenzHannover, 05.07.2004, 13:35
- Re: Umwandlung in Bauland nach § 35 Außenbebauung - LOMITAS, 04.07.2004, 18:23
Re: danke Lomitas - die Ablehnung des 1.Antrags war nicht eindeutig...(owt)
-->>>Hallo zusammen,
>>ich bräuchte einen Rat in der Sache:
>>es handelt sich hier um 10 Ha Land, Neues Bundesland, 80 Km von Hauptstadt, Außenbereich, weit und breit keine Nachbarn, sehr schöne Lage, Haus könnte auf leichten Hügel, toller freier Blick, trotzdem Anbindung an Ort mit histor. Stadtkern, nicht weit, Wald und Seenplatte in der Nähe, ein historisches restauriertes Gebäude steht auf dem Grundstück (gehört aber nicht dazu, was lange strittig war, jetzt hat es die Stadt).
>>Ein Antrag, es zu Bauland im Sinne § 35 zu machen, wurde abgelehnt (versch. Begründungen, nicht stichhaltig) aber es besteht Bereitschaft, zum Beispiel im Falle eines Landwirtes oder sonst jemandes, der im Außenbereich bauen darf, es nach Klärung der anderen Einwände evtl. umzuwandeln.
>>Es ist jedoch das Geld für weitere Anträge nicht vorhanden, steckt auch schon viel drin. Es könnte, falls jemand die Prozedur, es zu Bauland zu machen bzw. die Eignung zur Siedlung im Außenbereich hat, durchstehen will, eventuell sehr günstig verkauft werden.
>>Frage: wie stehen die Chancen für eine solche Umwandlung, gibt es dafür Erfahungen, Tipps?
>>ist es eine Möglichkeit, es so anzubieten bzw. so etwas wie eine Abmachung einzufügen, daß es nur bei Erfolg verkauft wird (dann bleibt allerdings der Interessent auf seinen Baulandumwandlungskosten sitzen (dafür hätte er bei Erfolg aber was sehr günstiges)
>>Kompliziert oder Schwachsinn?
>>gruß b.
>
>hallo,
>am §35ff BauGB wird sich ein Laie regelmäßig die Zähne ausbeisen. Chance gleich Null. Und wenn alles reisst stellen Sie dir den Flächennutzungsplan dagegen, der zwar selbst nicht justizabel ist aber dein Vorhaben blockiert.
>Weiter mußt du - wenn alle Grundvoraussetzungen des § 35, 1 BauBG erfüllt ist nachweisen das das Grundstück DIENEN soll. Und schlussendlich du von dieser Tätigkeit Leben kannst. Auch hier wirds kritisch.
>Weitere Fallstricke die aber den Umfang sprengen würden ebenso vorhanden.
>Falls du Eigentümer bist und das Land am Bebauungsrand ist, mach mit der Gemeinde halbe-halbe. Entweder nach $ 30 BauGB oder Ortsabrundung Planabschöpfung durch die Gemeinde und jeder ist zufrieden. ansonsten gilt
>BAURECHT IST EINE GROSSE LÜGE
>LOMITAS

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