- Einfallstor kommunale Abzocke- affistanischer Irrsinn, täglich grüßts Murmeltier - Baldur der Ketzer, 08.07.2004, 11:17
- Re: Einfallstor kommunale Abzocke- affistanischer Irrsinn, täglich grüßts Murmeltier - monopoly, 08.07.2004, 11:34
- Re: Einfallstor kommunale Abzocke- affistanischer Irrsinn, täglich grüßts Murmeltier - monopoly, 08.07.2004, 11:37
- Re: Einfallstor kommunale Abzocke- Rechtsbehelfsmöglichkeiten - Baldur der Ketzer, 08.07.2004, 11:46
- Aussetzung der Vollziehung? - fridolin, 08.07.2004, 11:52
- Re: Einfallstor kommunale Abzocke- Rechtsbehelfsmöglichkeiten - Wassermann, 08.07.2004, 11:58
- Re: Einfallstor kommunale Abzocke- Rechtsbehelfsmöglichkeiten - LOMITAS, 08.07.2004, 12:08
- Re: Einfallstor kommunale Abzocke- Rechtsbehelfsmöglichkeiten - Baldur der Ketzer, 08.07.2004, 11:46
- Belehrung - fridolin, 08.07.2004, 11:49
- Re: Belehrung - monopoly, 08.07.2004, 12:07
- Re: Einfallstor kommunale Abzocke- affistanischer Irrsinn, täglich grüßts Murmeltier - monopoly, 08.07.2004, 11:37
- Re: Einfallstor kommunale Abzocke- affistanischer Irrsinn, täglich grüßts Murmeltier - LOMITAS, 08.07.2004, 12:03
- Re: Einfallstor kommunale Abzocke- affistanischer Irrsinn, täglich grüßts Murmeltier - monopoly, 08.07.2004, 11:34
Re: Einfallstor kommunale Abzocke- Rechtsbehelfsmöglichkeiten
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Nach Mitteilung der Stadt XYZ wurden die Anlagen technisch im Jahre 1983 verbessert bzw. erneuert.
>>Der Grunderwerb konnte jedoch erst im Jahre 1998 abgeschlossen werden. Der Eingang der letzten Rechnung ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechenbarkeit des Straßenausbaubeitrags. Dies war im Jahre 1998.
>>Die Beitragsforderung ist....nicht verjährt....Die Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist......Erst nachdem die letzte Voraussetzung dazu erfüllt ist, beginnt die Festsetzungsverjährung. Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.... entstand die sachliche Beitragspflicht mit der rechtsgültigen Straßenausbaubeitragssatzung am 4.4.2003.
Warum dann nicht die Maßnahme als solches bestreiten? Evtl. hat ja die Stadt die"Anlage" bei irgendeiner Bastelarbeit beschädigt und musste aus Verursacherprinzip das Gelump richten. Wer bestimmt eigentlich die"letzte" Rechnung? Zivilrechtliche Forderungen aus Rechnungen verjähren AFAIK nach 2 Jahren. Wenn nicht, dann reich eine Kehrrechnung wg. übermäßiger Verscmutzung in 1983 ein bzw. setze die Jungs in Verzug. Solche Affen muß man schon aus Prinzip mit Papier zuscheißen! fiesen RA fragen.
-roland

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