- Zum Nichtstun verdammt? - Cujo, 08.07.2004, 23:14
- Nö, man hat einen Arbeitsvertrag und damit auch Anspruch auf angemessene/ - LenzHannover, 09.07.2004, 01:27
- Re: Zum Nichtstun verdammt? - Eugippius, 09.07.2004, 07:56
- Lösung - fridolin, 09.07.2004, 08:47
- Re: Arbeitswut bei Beamten - Tassie Devil, 11.07.2004, 10:17
- Lösung - fridolin, 09.07.2004, 08:47
- Wie wärs denn mit Weiterbildung? - Trixx, 09.07.2004, 09:10
Zum Nichtstun verdammt?
-->Eine Kollegin wurde abgemahnt, weil sie mit dem PC Karten spielte. Sie hatte absolut nichts zu tun. Auch Lesen.. ist verboten.
Man soll zwei, drei oder vier Stunden (was schon vorkam) bei Arbeitsmangel stur vor dem PC sitzen, keine Ablenkung ist erlaubt.
Die Frage: Darf das der Arbeitgeber fordern?

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