- Zum Nichtstun verdammt? - Cujo, 08.07.2004, 23:14
- Nö, man hat einen Arbeitsvertrag und damit auch Anspruch auf angemessene/ - LenzHannover, 09.07.2004, 01:27
- Re: Zum Nichtstun verdammt? - Eugippius, 09.07.2004, 07:56
- Lösung - fridolin, 09.07.2004, 08:47
- Re: Arbeitswut bei Beamten - Tassie Devil, 11.07.2004, 10:17
- Lösung - fridolin, 09.07.2004, 08:47
- Wie wärs denn mit Weiterbildung? - Trixx, 09.07.2004, 09:10
Nö, man hat einen Arbeitsvertrag und damit auch Anspruch auf angemessene/
-->vereinbarte Beschäftigung. Abweichungen wird es geben dürfen.
Einen Sachbearbeiter für? wird man nicht 8 h Klo putzen verordnen dürfen.
Nix tuen liegt für mich dicht dabei."Nix tuen" ist schlecht für neue Jobs / Bewerbung.

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