- Zum Nichtstun verdammt? - Cujo, 08.07.2004, 23:14
- Nö, man hat einen Arbeitsvertrag und damit auch Anspruch auf angemessene/ - LenzHannover, 09.07.2004, 01:27
- Re: Zum Nichtstun verdammt? - Eugippius, 09.07.2004, 07:56
- Lösung - fridolin, 09.07.2004, 08:47
- Re: Arbeitswut bei Beamten - Tassie Devil, 11.07.2004, 10:17
- Lösung - fridolin, 09.07.2004, 08:47
- Wie wärs denn mit Weiterbildung? - Trixx, 09.07.2004, 09:10
Re: Zum Nichtstun verdammt?
-->>Man soll zwei, drei oder vier Stunden (was schon vorkam) bei Arbeitsmangel stur vor dem PC sitzen, keine Ablenkung ist erlaubt.
Nach meiner Erinnerung - und das betrifft die Rechtslage in Ã-sterreich vor rund 30 Jahren, ist also nicht wirklich hilfreich - haben nur wenige Berufsgruppen einen Anspruch auf Beschäftigung, z.B. Schauspieler und Journalisten. Die meisten Arbeitnehmer haben nur einen Anspruch auf Bezahlung für die Arbeitszeit.
Das beantwortet aber nicht die Frage, ob der Arbeitgeber explizit 'Nichtstun' verlangen kann. Was subjektiv als Nichtstun empfunden wird, muß objektiv nicht so sein: Ich habe selbst schon erlebt, daß ich eine Information in einem Einkaufszentrum benötigte und den Informationsstand aufgesucht habe. Dort saß eine Dame, hatte offensichtlich nichts zu tun, spielte am Computer Solitär, und war über die Störung gar nicht erfreut...
OT: Kürzlich eine satirische Szene in einem Film: ein Arbeitsloser wird ins Arbeitsamt bestellt, der Sachbearbeiter gibt vor, sich mit dem Fall zu beschäftigen und arbeitet angestrengt mit dem Computer; ein Blick über seine Schulter zeigt...

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