- Das war mir neu: Zumutbarkeit für Betroffene - nicht mehr als 10% Verlust - Nachtigel, 09.07.2004, 08:40
- "Es wäre fatal, wenn der Eindruck entstünde, dass Eigenvorsorge sich nicht lohnt - stocksorcerer, 09.07.2004, 09:00
- Große Klasse! Exakt erfaßt. - Euklid, 09.07.2004, 11:25
- ArbeitslosenVERSICHERUNG??? - pecunia, 09.07.2004, 10:09
- Du verwechselst gerade AL-Geld mit AL-Hilfe - Sorrento, 09.07.2004, 10:26
- Re: Du verwechselst gerade AL-Geld mit AL-Hilfe - pecunia, 09.07.2004, 10:32
- Die Zukunft ist rabenschwarz - stocksorcerer, 09.07.2004, 12:23
- Re: Du verwechselst gerade AL-Geld mit AL-Hilfe - pecunia, 09.07.2004, 10:32
- Du verwechselst gerade AL-Geld mit AL-Hilfe - Sorrento, 09.07.2004, 10:26
- Re: Das war mir neu: Zumutbarkeit für Betroffene - nicht mehr als 10% Verlust - Euklid, 09.07.2004, 10:28
- "Es wäre fatal, wenn der Eindruck entstünde, dass Eigenvorsorge sich nicht lohnt - stocksorcerer, 09.07.2004, 09:00
Das war mir neu: Zumutbarkeit für Betroffene - nicht mehr als 10% Verlust
-->LexisNexis - Beitrag Nr. 50148 vom 05.07.2004
Arbeitslose müssen auf Lebensversicherungen zurückgreifen
Viele Arbeitslose sind im Zuge der Neuregelungen der Hartz-Reformen dazu gezwungen, ihre Lebensversicherung zu künden. Für die betroffenen Versicherten bedeutet dies, dass sie ihre bisher geleistete Altersvorsorge aufbrauchen müssen - oftmals unter Verlusten. Die Lebensversicherer sehen darin einen möglichen Grund für den Rückgang neuer Vertragsabschlüsse.
Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind im vergangenen Jahr rund 50.000 Versicherungspolicen aus der Arbeitslosigkeit heraus gekündigt worden. Diese Zahl ergibt sich aus den Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA), wonach die Behörde 2003 knapp 75.000 Anträge auf Arbeitslosenhilfe abgelehnt hat, weil die Antragsteller über anrechnungsfähiges Vermögen verfügten. Da der Anteil der Arbeitnehmer, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, bei ca. 70 Prozent liegt, könnte die tatsächliche Zahl der Kündigungen auf Grund von Erwerbslosigkeit sogar über 50.000 liegen. Der GDV beziffert das Gesamtvolumen der betroffenen Versicherungssumme auf etwa 1,05 Milliarden Euro. Nach Ansicht von Experten ist dieser Umstand mit verantwortlich dafür, dass die Stornoquote bei Lebensversicherungen im letzten Jahr mit 5,5 Prozent einen neuen Höchststand erreicht hat.
Hintergrund dieses Entwicklung ist die Herabsetzung der Grenze des so genannten Schonvermögens von 520 auf 200 Euro pro Lebensalter des Langzeitarbeitslosen und seines Partners. Dieser Betrag, höchstens jedoch 13.000 Euro pro Person, bleibt unberücksichtigt, wenn über die Gewährung von Arbeitslosenhilfe entschieden wird. Liegt der Wert einer abgeschlossenen Lebensversicherung darüber, muss die Versicherung gekündigt und der Mehrbetrag eingebracht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Kündigung dem Betroffenen zugemutet werden kann, d. h., er nicht mehr als zehn Prozent Verlust macht.
Die Versicherer sehen in dieser Praxis ein falsches Signal:"Es wäre fatal, wenn der Eindruck entstünde, dass Eigenvorsorge sich nicht lohnt", äußerte sich der Sozialpolitik-Experte des GDV, Thomas Lueg, gegenüber dem"Handelsblatt". Der Verband begrüßt die Anhebung des Freibetrages um 200 Euro pro Person und Lebensjahr ab dem kommenden Jahr, hält aber einen Bezugswert von 800 Euro für notwendig. Eine andere Alternative, für die der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BKV) plädiert, bestünde in der Freistellung Arbeitsloser von den Beitragszahlungen zur Lebensversicherung.
Der Versicherungsschutz bliebe dann auf dem bis dahin erreichten Niveau erhalten und könnte.....
<ul> ~ als">http://www.lexisnexis.de/aktuelles]als Altersrente eingesetzt werden.</ul>

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