- Zum Nichtstun verdammt? - Cujo, 08.07.2004, 23:14
- Nö, man hat einen Arbeitsvertrag und damit auch Anspruch auf angemessene/ - LenzHannover, 09.07.2004, 01:27
- Re: Zum Nichtstun verdammt? - Eugippius, 09.07.2004, 07:56
- Lösung - fridolin, 09.07.2004, 08:47
- Re: Arbeitswut bei Beamten - Tassie Devil, 11.07.2004, 10:17
- Lösung - fridolin, 09.07.2004, 08:47
- Wie wärs denn mit Weiterbildung? - Trixx, 09.07.2004, 09:10
Lösung
-->Man soll zwei, drei oder vier Stunden (was schon vorkam) bei Arbeitsmangel stur vor dem PC sitzen, keine Ablenkung ist erlaubt.
<font color=#0000FF>Pragmatische Lösung: nach alter Lehrmeinung ist Büroschlaf die gesündeste Form des Schlafes - und das ist ja keine Beschäftigung mit etwas anderem... [img][/img]
Mir fällt da jetzt wieder eine Geschichte ein, die vor vielen Jahren ein früherer Kollege erzählte. Der hatte in den Semesterferien einen Aushilfsjob im Finanzamt verrichtet. Sein Zimmergenosse, ein altgedienter Beamter, beherrschte nach seiner Erinnerung diese Kunst in Perfektion: er konnte mit dem Bleistift in der Hand ein Nickerchen halten, und wenn er geweckt wurde, zielgenau an der Stelle weiterschreiben, an der er aufgehört hatte...
</font>

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