- offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - nereus, 09.07.2004, 09:08
- Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - LOMITAS, 09.07.2004, 12:05
- Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - Euklid, 09.07.2004, 12:12
- Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - LOMITAS, 09.07.2004, 12:34
- Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - DANKE - nereus, 09.07.2004, 13:43
- Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - DANKE - Euklid, 09.07.2004, 13:56
- Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - DANKE - nereus, 09.07.2004, 13:43
- Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - LOMITAS, 09.07.2004, 12:34
- Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - Euklid, 09.07.2004, 12:12
- Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen? - LOMITAS, 09.07.2004, 12:05
Re: offtopic: Vertragsrecht - Kann jemand helfen?
-->>Hallo!
>Ich habe vor einem Jahr eine Grundstückskaufabsichtserklärung unterschrieben.
>Es ging um den Kauf einer ET-Wohnung mit Garage.
>Der Kaufpreis wurde erwähnt, wobei Abzüge und Hinzurechnungen aufgeführt sind, welche den Kaufpreis entsprechend modifiziert haben.
>Diese Preise waren weitestgehend Schätzpreise.
>Inzwischen ist der Kauf abgewickelt (notarieller Kaufvertrag) und die Auf- und Abschläge wurden realisiert (Investitionen/Eigenleistungen bzw. Gebühren usw.).
>Nur eine Position ist noch offen.
>Der Kaufpreis der Garagen wurde mit 1.500 bis 1.800 EUR im obigen Vorvertrag fixiert.
>Ich bin jedoch der Meinung, daß die Bausubstanz höchstens 1.000 EUR wert ist, wobei das Grundstück bereits durch mich erworben wurde.
>Meine Frage:
>Ist die Kaufabsichtserklärung rechtsverbindlich oder ist dies nur als Vorvertrag zu sehen der später durch einen"echten" Kaufvertrag ersetzt wird, was preisliche Nachbesserungen (z.B. durch Gutachten) rechtfertigt?
>Der Verkäufer besteht nämlich auf dem ursprünglichen Preisvorschlag.
>Oder einfacher, kann ich diesen Vorvertrag anfechten?
>mfG
>nereus
Einfache Antwort;
Eine Kaufabsichtserklärung ohne notarielle Bestätigung ist NICHT rechtsverbindlich. Einzig die Kaufurkunde beim Notar
LOMITAS

gesamter Thread: