- Beim Kacken nicht versichert - LOMITAS, 09.07.2004, 08:57
- Stimmt so nicht generell, - LenzHannover, 09.07.2004, 13:49
- Re: Beim Kacken nicht versichert - LINK dazu - Vlad Tepes, 09.07.2004, 18:15
Re: Beim Kacken nicht versichert - LINK dazu
-->http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=6644
Tür an den Kopf geschlagen
Obwohl eine Arbeitnehmerin nach einem Unfall im Betrieb nun auf einem Auge blind ist, erhält sie keinerlei Leistung aus der gesetzlichen Unfall-Versicherung. Das entschied das Bayerische Landes-Sozialgericht mit Urteil vom 6. Mai 2003 (Az.: L 3 U 323/01).
Begründung: Der Aufenthalt auf der Firmen-Toilette ist nicht betriebsbedingt, sondern eine rein private Angelegenheit, die nicht gesetzlich gegen Unfälle versichert sei.
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