- Maastricht-Defizit-Sanktionen wieder auf dem Tisch - Baldur der Ketzer, 13.07.2004, 10:50
- Re: Maastricht-Defizit-Sanktionen wieder auf dem Tisch - Popeye, 13.07.2004, 11:09
Re: Maastricht-Defizit-Sanktionen wieder auf dem Tisch
-->Zur Aufhebung der Aufhebung der Defizitverfahren
des Europäischen Gerichtshofes darf vielleicht noch einmal an folgendes erinnert werden:
"2. Bei der Abstimmung über das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht über die Europäische Union nahm der Deutsche Bundestag am 2. Dezember 1992 eine Entschließung zur Wirtschafts- und Währungsunion an, in der es heißt:
3. Der Deutsche Bundestag erkennt an, daß der Vertrag über die Europäische Union eine Grundlage für eine stabile europäische künftige Währung schafft, insbesondere durch die Sicherung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und die Vereinbarung von Stabilitätskriterien für die teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Dabei werden beim Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion die Stabilitätskriterien eng und strikt auszulegen sein.
Die Entscheidung für den Übergang zur dritten Stufe kann nur auf der Grundlage erwiesener Stabilität, des Gleichlaufs bei den wirtschaftlichen Grunddaten und erwiesener dauerhafter haushalts- und finanzpolitischer Solidität der teilnehmenden Mitgliedstaaten getroffen werden. Sie darf sich nicht an Opportunitätsgesichtspunkten, sondern muß sich an den realen ökonomischen Gegebenheiten orientieren.
Die Natur der Kriterien bedingt es, daß ihre Erfüllung nicht nur statistisch gesichert werden kann. Ihre dauerhafte Erfüllung muß vielmehr auch aus dem Verlauf des Konvergenzprozesses glaubhaft sein. Die künftige europäische Währung muß so stabil sein und bleiben wie die Deutsche Mark.
Der Deutsche Bundestag wird sich jedem Versuch widersetzen, die Stabilitätskriterien aufzuweichen, die in Maastricht vereinbart worden sind. Er wird darüber wachen, daß der Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sich streng an diesen Kriterien orientiert."
Dies ist ein Auszug (Hervorhebungen von mir) aus dem immer wieder lesenswerten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes
Aktenzeichen 2 BvR 1877/97 und 2 BvR 50/98 vom 31. März 1998, der auch wegweisend für einige kritische Fragen bezüglich der Europäischen Verfassung - insbesondere die weitere Verlagerung von verfassungsmäßigen Aufgaben und Befugnissen an die EU - sein dürfte. Meinem Verständnis von Demokratie entspricht dieser nicht legitimierte Prozess nicht. Das mindeste wäre eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung.

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