- Ziel ist definiert: Mini-Wohnung ist zumutbar - Nachtigel, 16.07.2004, 10:29
- Re: Ziel ist definiert: Mini-Wohnung ist zumutbar - Euklid, 16.07.2004, 10:44
Ziel ist definiert: Mini-Wohnung ist zumutbar
-->Mini-Wohnung ist zumutbar
MAINZ (ddp). Großgewachsenen und fettleibigen Sozialhilfeempfängern steht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz keine größere Wohnung zu. Ein 1,96 Meter großer und 180 Kilogramm schwerer Mann hatte gegen das Sozialamt Klage eingereicht, da dies sich weigerte, seine 60 Quadratmeter große Wohnung zu bezahlen. Einzelpersonen steht nur eine Unterkunft von maximal 35 Quadratmeter zu.
Zur Untermauerung seiner Forderung hatte der Mann dem Gericht ein Attest seines Hausarztes vorgelegt, wonach er unter Hochwuchs und unter Fettleibigkeit leide. Der Kläger sagte aus, er könne aufgrund seiner"platzraubenden" Krankheit in einer kleineren Wohnung weder Küche noch Toilette benutzen. Die Richter entschieden, daß....
Verwaltungsgericht Mainz, Aktenzeichen: 1 L 578/04.MZ
<ul> ~ unter Berücksichtigung des Attests der Umzug zumutbutbar sei.</ul>

gesamter Thread: