- Wer hat diese Sendung gesehen und weiß etwas dazu.? - Euklid, 16.07.2004, 10:37
- Facts aus dem Alterseinkünftegesetz (Betr. auch die Ausgewanderten) - VictorX, 16.07.2004, 10:45
- Re: Facts aus dem Alterseinkünftegesetz (Betr. auch die Ausgewanderten) - pecunia, 16.07.2004, 12:37
- Höhere Lebenserwartung belastet Rentenversicherung - Nachtigel, 16.07.2004, 11:19
- Facts aus dem Alterseinkünftegesetz (Betr. auch die Ausgewanderten) - VictorX, 16.07.2004, 10:45
Höhere Lebenserwartung belastet Rentenversicherung
-->Hi Euklid,
bin heute etwas arg gebeutelt, deshalb kurz nachfolgende Info´s, falls nicht schon bekannt. [img][/img]
LG N8-igel
"Wir werden alle nicht jünger, aber immer älter...", erschienen in Versicherungswirtschaft 09/2002 Band 17, Seite 1345 bis 1347.
Entgeltumwandlung ab 2009 zweifach belastet
Das von der Bundesregierung Ende April beschlossene Alterseinkünftegesetz bringt einen Systembruch in der Entgeltumwandlung mit sich, denn bei einem Teil der Einzahlungen müssen künftig zwei Mal Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt werden. Auch die steuerliche Behandlung wird komplizierter.
Ab 2009 wird die doppelte Beitragspflicht bei der Entgeltumwandlung zum Normalfall. Für die eigene Altersvorsorge wird dann zwei Mal von der Sozialversicherung abkassiert: In der Finanzierungsphase sind es 20 Prozent, und in der Rentenphase werden noch einmal 14 Prozent abgezogen. Das Alterseinkünftegesetz leistet damit seinen Beitrag zum Vorhaben der Bundesregierung, die betriebliche Altersvorsorge zur Sanierung der Sozialversicherungssysteme einzusetzen. Die Sozialverbände beklagen die zweifache Belastung mit Beiträgen in der Finanzierungsphase und Rentenphase und halten sie für verfassungswidrig. Eine Alternative zu der ungünstigen Entgeltumwandlung haben Experten schon ausgearbeitet: Unternehmen könnten einen Teil der anstehenden Gehaltserhöhungen als Arbeitgeberbeitrag für eine betriebliche Altersvorsorge einsetzen. Dieser Beitrag wäre dann nicht mit Sozialabgaben belastet.
Zur Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge wird die geplante"Doppelverbeitragung" sicherlich nicht beitragen. Ganz im Gegenteil: Sie wird den Weg öffnen für günstigere private Altersvorsorgemodelle.
Beitrag Nr. 50595 vom 13.07.2004
Riester-Rente doch noch erfolgreich?
Die Riester-Rente hat sich für die Versicherungsbranche bis jetzt als Flop herausgestellt. Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes haben sich die Rahmenbedingungen aber positiv verändert.
Seit Einführung der Riester-Rente als staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt wird über die schlechten Absatzzahlen geklagt. Die meisten Investmentgesellschaften arbeiten nach eigenen Angaben nicht kostendeckend. Bemängelt wird von den Versicherern unter anderem der hohe bürokratische Aufwand und die Komplexität der Riester-Rente. Darüber hinaus bieten alternative Vorsorgemöglichkeiten, wie z. B. die Kapitallebensversicherung mit der Hinterbliebenenabsicherung, wesentliche Vorteile.
Am 11. Juni wurde das Alterseinkünftegesetz nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss endgültig auch vom Bundesrat verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die vom Bundesverfassungsgericht für das Jahr 2005 geforderte gesetzliche Neuordnung der Besteuerung von Alterseinkünften.
Ab dem 1. Januar 2005 werden alle Alterseinkünfte nachgelagert, also erst beim Erhalt, versteuert. Eine lange Übergangszeit von 35 Jahren soll eine weit reichende Schonung der jetzigen Rentner und rentennahen Jahrgänge ermöglichen. Im Gegenzug werden die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise von der Einkommensteuer freigestellt. Die Bundesregierung geht dabei im nächsten Jahr schon von einer Entlastung der Berufstätigen von einer Milliarde Euro aus, 2010 sollen es schon fast 6 Milliarden und 2025 dann 20 Milliarden Euro sein.
Dieses zusätzliche Einkommen kann für die kapitalgedeckte private Altersvorsorge genutzt werden. Da die ab dem Jahreswechsel 2004/2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherung ebenfalls der Steuerpflicht unterliegt, steigt die Attraktivität der Riester-Rente wieder. Zudem werden Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen und Anbieter umgesetzt. So wird zum Beispiel das Antragsverfahren deutlich vereinfacht.
Aber auch andere Vorteile könnten die Verkaufszahlen ab dem nächsten Jahr steigen lassen: Riester-Renten-Verträge garantieren vor allem das eingezahlte Geld, zumindest zum Zeitpunkt der Kapitalentnahme. Und: Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeformen wird die Riester-Rente nicht angerechnet, sollte der Sparer/die Sparerin längere Zeit arbeitslos sein und staatliche Unterstützung benötigen.
Beitrag Nr. 50787 vom 15.07.2004
Modell der"Rürup-Rente" noch nicht ausgereift
Angesichts der absehbaren Bevölkerungsentwicklung ist eine private Vorsorge in größerem Umfang als bislang unverzichtbar. Der Bundestag hat in der letzten Woche eine zusätzliche Form der privaten Altersvorsorge beschlossen: die"Rürup-Rente".
Für das neue Modell einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge hat sich der Name"Rürup-Rente" eingebürgert, weil der Regierungsberater Bert Rürup den Anstoß dazu gab. Die Versicherer favorisieren den Begriff"Basisrente". Obwohl diese Rente steuerlich begünstigt ist, weil ein Teil der Prämien von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen werden darf, überwiegen in der jetzigen Fassung des Systems die Restriktionen und Nachteile.
Die Leistungen werden wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung in monatlichen Raten überwiesen und können nicht auf einmal ausgezahlt werden. Das Guthaben ist nicht beleihbar, veräußerbar oder vorzeitig auszahlbar. Die Rentenform sieht auch keine Vererbbarkeit vor. Das bedeutet, dass beim frühzeitigen Tod des Anlegers die gesamte angesparte Summe verloren ist. Dieser Punkt stimmt vor allem die Versicherer skeptisch. Sie zweifeln an der Konkurrenzfähigkeit des Produkts mit privaten Rentenversicherungen traditioneller Art. Der Steuervorteil, der die Rentenform attraktiv machen soll, liegt bei der Abzugsfähigkeit von 60 Prozent der Prämien. Dieser Anteil erhöht sich jährlich um zwei Prozentpunkte bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Auszahlungen, die im Jahr 2040 oder später beginnen, werden im Gegenzug vollständig der Einkommensteuer unterworfen. Die Versicherungsgesellschaften kritisieren, dass die"Rürup-Rente" nur schwer verkäuflich sein werde. Korrekturen des Gesetzes sind nicht auszuschließen, zumal auch bei der"Riester-Rente" erst nachträglich die Möglichkeit der teilweisen Vererbbarkeit geschaffen wurde.
Beitrag Nr. 49651 vom 23.06.2004
<ul> ~ hier steht´s irgendwo:</ul>

gesamter Thread: