- An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 11:41
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
- Re:...wird gemacht. Danke für den Hinweis! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:28
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - bonjour, 16.07.2004, 12:05
- Re: @bonjour: Danke für den Link und Tip! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:26
- Antworten von Mietern unerwünscht? - Eugippius, 16.07.2004, 12:06
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: Wie läuft die Heizung im Winter ohne Strom? - Eugippius, 16.07.2004, 15:10
- Re: Laß mal die Kirche im Dorf - vasile, 16.07.2004, 16:11
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 12:17
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Exakt so wünschte man sich das - Eugippius, 16.07.2004, 15:24
- Re: Exakt so ist das - vasile, 16.07.2004, 16:25
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - Hsi-yu chi, 16.07.2004, 15:21
- Zustellen tut gegen Gebühr auch gerne der zuständige Gerichtsvollzieher - LenzHannover, 17.07.2004, 23:31
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - Immo, 16.07.2004, 12:29
- Re: @Immo: Praxistips? - vasile, 17.07.2004, 01:16
- Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - Chewbaka, 16.07.2004, 12:33
- Re: Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - vasile, 17.07.2004, 01:23
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht
-->>Hallo,
>wie der ein oder andere schon weiß, habe ich letzte Woche zwei Wohnungen bei einer Zwangsversteigerung erworben. Ich hatte berichtet.
>Jetzt hab ich erfahren, daß einer der Mieter bereits seit einem Monat eine Arbeitsstelle im Ausland angenommen hat und möglicherweise erst im Dezember zurückkehrt - der Vater rief mich gestern an.
>Der Mieter hat den Wohnungsschlüssel angeblich einer Freundin überlassen, die ein bis zweimal die Woche kommt und die Post abholt. Aus meiner Sicht liegt hier vertragswidriger Gebrauch nach § 543 II. 2. BGB durch unbefugtes Überlassen an einen Dritten vor.
>Zusätzlich könnte eine Gefährdung der Mietsache vorliegen, da durch die lange Abwesenheit des Mieters keine Vorbeugemaßnahmen gegen Schädigungen durch Frost oder Schimmel, wie Lüften bzw. Heizen im Herbst und Winter, getroffen werden.
>Darüber hinaus kann der Mieter natürlich auch seinen übrigen Pflichten, wie Treppenhaus fegen und Schneeschippen bzw. Streuen nicht nachgehen.
>Mir liegt leider kein Mietvertrag vor und der Aufenthaltsort des ehemaligen Eigentümers der Wohnung ist unbekannt; ihn kann ich also nicht um den Vertrag bitten.
>Der Vater wollte jetzt die fällige Miete überweisen, ich weiß aber leider noch nicht mal, wie hoch die vereinbarte Miete incl. Nebenkosten ist.
>Mir wurde aber vom Vater des verschollenen Miteigentümers gesagt, daß es wohl regelmäßig zu Problemen mit der der Mietzahlungen kam und daß seit einigen Monaten gar keine Miete bezahlt worden sei. Der Nachbar meinte, es wären schon die Stadtwerke dagewesen, um den Strom abzustellen.
>Ich würde diesem Mieter gerne kündigen, weiß aber nicht wie die Aussichten auf Erfolg sind, bzw. wie ich jetzt überhaupt vorgehen soll.
>Ich bitte daher um Tips oder vielleicht auch Erfahrungsberichte. Danke schon mal an alle!
>Viele Grüße
>vasile
Hallo,
da du die Wohnungen aus einer ZVG erworben hast, hast du das Recht nach § 57a ZVG unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Jedoch ist diese Kündigung ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt.
Also ran
LOMITAS

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