- Ein Herr Gerhard Schröder in Großbritannien beim Unwahrheit verbreiten erwischt - nasowas, 15.07.2004, 22:41
- Das Recht auf Widerstand beschränkt sich einzig auf vierjährige Wahlen und AUS! (o.Text) - Easy, 15.07.2004, 22:52
- Ist doch kein Wunder... - bernor, 15.07.2004, 23:32
- Re: Ein Herr Gerhard Schröder in Großbritannien beim Unwahrheit verbreiten erwis - Popeye, 16.07.2004, 09:17
- Danke! -genau das, was ich zu Art. 20 Abs 2 /Art 146 und der Präambel denke- - nasowas, 16.07.2004, 10:48
- Re: Danke! -genau das, was ich zu Art. 20 Abs 2 /Art 146 und der Präambel denke- - Popeye, 16.07.2004, 11:04
- Re: interessante Argumentation - Cosa, 16.07.2004, 11:36
- Re: interessante Argumentation - Popeye, 16.07.2004, 12:33
- Re: nix gefunden - Cosa, 16.07.2004, 14:51
- Re: nix gefunden - Popeye, 16.07.2004, 15:03
- Re: erfolgreich gegoogelt... - Cosa, 16.07.2004, 15:16
- Re: nix gefunden - Popeye, 16.07.2004, 15:03
- Re: nix gefunden - Cosa, 16.07.2004, 14:51
- Re: interessante Argumentation - Popeye, 16.07.2004, 12:33
- Re: interessante Argumentation - Cosa, 16.07.2004, 11:36
- Re: Danke! -genau das, was ich zu Art. 20 Abs 2 /Art 146 und der Präambel denke- - Popeye, 16.07.2004, 11:04
- Danke! -genau das, was ich zu Art. 20 Abs 2 /Art 146 und der Präambel denke- - nasowas, 16.07.2004, 10:48
- Re: Auch ein Rechtsanwalt kann nicht immmer mit dem GG unterm Arm rumlaufen - chiquito, 16.07.2004, 10:07
- oder auch: Verhaftung von Ahler etwas außerhalb der Legalität - LenzHannover, 17.07.2004, 22:55
Re: interessante Argumentation
-->>Hallo Popeye,
>vielen Dank für die Links!
>Die Legitimation des GG mit der Wahlbeteiligung zu begründen, erscheint mir als juristischem Laien verwegen. Sollte man also im Umkehrschluss bei einer sinkenden Wahlbeteiligung von einer reduzierten Akzeptanz des GG ausgehen? [img][/img]
>Beides m.E. nicht zulässig.
>viele Grüsse
>Cosa
Hallo, @Cosa,
im Timothy Roth Forum hatten wir mal über das Thema diskutiert. Dazu hatte ich dann einen Vorlesungs-Link gepostet - (den ich nun nicht mehr posten kann, weil.doc-Datei). Daraus das folgende Statement:
"Ohne Zustimmung der Betroffenen oder Angesprochenen lässt sich überhaupt keine Pflicht begründen, d.h. die Freiheit einer Person kann nur dann eingeschränkt werden, wenn diese Person sich selbst unmissverständlich dazu bereit erklärt hat. Pflicht u damit Gehorsam gegenüber einer Einschränkung seiner Freiheit - u praktisch jedes Gesetz ist eine Einschränkung meiner Freiheit - ist nur als freiwillige Selbstverpflichtung, als Pflicht gegen ein selbst gegebenes Gesetz möglich. (Kants Begriff der „Autonomie“ im Unterschied zur „Heteronomie“.)"
Hier die Kopie des Google-Links - vielleicht findest Du ihn so sehr unterhaltsame Wochenend-Lektüre!!
[DOC] 10. Vorlesung
Dateiformat: Microsoft Word 97 - HTML-Version
... Passt zur vertragstheoretischen Legitimation des Staates... zweite oder dritte Vorlesung,
als individualistische... der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag müsse auf...
www.uni-bayreuth.de/departments/ philosophie/deutsch/Texte/EReuSo10.doc
Grüße

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