- An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 11:41
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
- Re:...wird gemacht. Danke für den Hinweis! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:28
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - bonjour, 16.07.2004, 12:05
- Re: @bonjour: Danke für den Link und Tip! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:26
- Antworten von Mietern unerwünscht? - Eugippius, 16.07.2004, 12:06
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: Wie läuft die Heizung im Winter ohne Strom? - Eugippius, 16.07.2004, 15:10
- Re: Laß mal die Kirche im Dorf - vasile, 16.07.2004, 16:11
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 12:17
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Exakt so wünschte man sich das - Eugippius, 16.07.2004, 15:24
- Re: Exakt so ist das - vasile, 16.07.2004, 16:25
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - Hsi-yu chi, 16.07.2004, 15:21
- Zustellen tut gegen Gebühr auch gerne der zuständige Gerichtsvollzieher - LenzHannover, 17.07.2004, 23:31
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - Immo, 16.07.2004, 12:29
- Re: @Immo: Praxistips? - vasile, 17.07.2004, 01:16
- Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - Chewbaka, 16.07.2004, 12:33
- Re: Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - vasile, 17.07.2004, 01:23
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht
-->>>Hallo,
>>da du die Wohnungen aus einer ZVG erworben hast, hast du das Recht nach § 57a ZVG unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Jedoch ist diese Kündigung ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt.
>>Also ran
>>LOMITAS
>
>Hi Lomitas,
>was ist denn der erste Termin? Hab die Wohnung letzte Woche Montag (05.Juli) ersteigert. Bis wann und wie muß ich da kündigen?
>Danke schon mal für die Antwort.
>Gruß
>vasile
Hallo,
bereits bei Zuschlag hast du Lasten und Nutzen der Wohnungen gemäß Â§ 56 ff ZVG. Nach ca. 4 Wochen hast du den Verteilungstermin mit den Banken. Dort kannst du den Rechtspfleger fragen
Ratsam ist es schon jetzt das Recht der ausserordentlichen Kündigung wahrzunehmen. Nur mit Einschreiben / Rückschein.
Das du aber zwei Wohnungen kaufst, ohne den Mietertrag oder weitere wichtige Fakten zu kennen ist schon ein großes Risiko
LOMITAS
Dies ist keine Rechtsberatung

gesamter Thread: