- An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 11:41
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
- Re:...wird gemacht. Danke für den Hinweis! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:28
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - bonjour, 16.07.2004, 12:05
- Re: @bonjour: Danke für den Link und Tip! (o.Text) - vasile, 17.07.2004, 01:26
- Antworten von Mietern unerwünscht? - Eugippius, 16.07.2004, 12:06
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: Wie läuft die Heizung im Winter ohne Strom? - Eugippius, 16.07.2004, 15:10
- Re: Laß mal die Kirche im Dorf - vasile, 16.07.2004, 16:11
- Re: Antworten von Mietern unerwünscht? - Euklid, 16.07.2004, 12:21
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 12:17
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Exakt so wünschte man sich das - Eugippius, 16.07.2004, 15:24
- Re: Exakt so ist das - vasile, 16.07.2004, 16:25
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - Hsi-yu chi, 16.07.2004, 15:21
- Zustellen tut gegen Gebühr auch gerne der zuständige Gerichtsvollzieher - LenzHannover, 17.07.2004, 23:31
- Exakt so ist das - Euklid, 16.07.2004, 13:52
- Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack - vasile, 16.07.2004, 13:27
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - LOMITAS, 16.07.2004, 13:03
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - vasile, 16.07.2004, 12:45
- Re: An Juristen und Vermieter: Frage aus dem Mietrecht - Immo, 16.07.2004, 12:29
- Re: @Immo: Praxistips? - vasile, 17.07.2004, 01:16
- Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - Chewbaka, 16.07.2004, 12:33
- Re: Zwei Wohnungen zur Vermietung ersteigern und keine Ahnung vom Mietrecht? - vasile, 17.07.2004, 01:23
- Hier nachfragen... - fridolin, 16.07.2004, 11:51
Re: Kauf bei Zwangsversteigerung ist die Katze im Sack
-->>Hi,
>>Ratsam ist es schon jetzt das Recht der ausserordentlichen Kündigung wahrzunehmen. Nur mit Einschreiben / Rückschein.
>Alles klar. Aber ich stell's lieber per Bote zu, daß ist sicherer.
Recht so, die Dinger mit Rückschein werden nicht abgeholt und dann ist Essig mit der fristwahrenden Zustellung. Besser Einwurfeinschreiben (Zeuge für den Zugang ist der Briefträger) oder durch Boten. Am Besten durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, wobei ich da nicht weiß, wie das mit der Übergabe erfolgen soll. Da müsste jetzt ein Experte helfen.
>>Das du aber zwei Wohnungen kaufst, ohne den Mietertrag oder weitere wichtige Fakten zu kennen ist schon ein großes Risiko
>Ja, hast Recht. Aber meist steigt der Gewinn eben proportional zum Risiko. Bei Zwangsversteigerungen kauft man sowieso die Katze im Sack, weil man als Interessent keinerlei Rechte hat. Man darf weder Mietverträge einsehen, noch das Objekt von Innen besichtigen, wenn es der Eigentümer oder der Mieter nicht zulässt. Das war mir auch teilweise bewußt und ich hab mich vorher eben so gut informiert wie es ging.
>Aber ich hatte auch Glück, denn mit dem anderen Mieter gibt es keinerlei Probleme. Und der bewohnt die große Wohnung mit fast 90 m² und sorgt daher für den weitaus größeren Teil meiner Mieteinnahmen. Der Problemfall hat nur 30 m² und selbst wenn er überhaupt keine Miete mehr zahlt, hat sich der Kauf gelohnt.
>>LOMITAS
>>Dies ist keine Rechtsberatung
>Ist schon klar. Danke jedenfalls für den Tip mit dem § 56 ff.!
>Gruß
>vasile

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